Außerschulische Bildung 4/2024

Gutachten zum Neutralitätsgebot

Im August 2024 wurde ein Rechtsgutachten über die Frage veröffentlicht, ob sich aus dem Empfang staatlicher Fördermittel, etwa für Demokratie- und Jugendarbeit, ein politisches Neutralitätsverbot gegenüber Parteien ableitet. Eine ins Parlament gewählte antidemokratische Partei in Sachsen, unterstützt in der Folge vom dortigen Rechnungshof, hatte dies behauptet, nach dem Motto: Eine ins Parlament gewählte Partei sei immun gegen Kritik, wenn staatliche Fördermittel im Spiel sind. Die Cellex Stiftung hat, unterstützt von der Freudenberg Stiftung, der Schöpflin Stiftung und der Amadeu Antonio Stiftung, ein Gutachten in Auftrag gegeben, das diesen Sachverhalt geprüft hat. Die Ergebnisse des Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz a. D., liegen als Download vor. Danach sind politische Bildung und Demokratiearbeit auf ethische Werte und Verfassungsziele gerichtet und deshalb nie „neutral“. Auch seien sie Ausdruck der streitbaren Demokratie und verpflichtende Staatsaufgabe, die auch und gerade durch private Organisationen wahrgenommen werden kann. Ebenso stelle die Offenheit des demokratischen Willensbildungsprozesses ein herausragendes Verfassungsprinzip dar. Sie darf nicht durch Neutralitätsgebot und Chancengleichheit der Parteien verkürzt werden. Beide Verfassungsgüter dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. Und: Die öffentliche Finanzierung privater Initiativen bedeutet nicht, dass deren Äußerungen zu solchen des Staates werden. Die privaten Träger sind weder Instrument noch „Sprachrohr“ des Ministeriums und auch nicht in gleichem Maße an ein – wie auch immer definiertes – Neutralitätsgebot und die Chancengleichheit der Parteien gebunden.