Institutioneller Rassismus ist eine empirische Tatsache und eine Anti-Rassismus-Debatte und Anti-Rassismus-Strategie sind das Gebot der Stunde!
Erstmals wurde mit der InRa-Studie „Institutionen & Rassismus“ Rassismus in staatlichen Behörden in Deutschland umfassend erforscht.
Veranlasst vom Bundesministerium des Innern (BMI) wurden im Rahmen des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt zwischen 2021 und 2024 in 23 Teilprojekten verschiedene staatliche Behörden, wie z. B. Job-Center, Ausländerbehörde, Bundes- und Landespolizeien, Justiz, Ordnungsamt, Wohnungsamt empirisch in den Blick genommen. Möglich wurde diese Forschung durch den Beschluss eines Maßnahmenpakets des durch die Bundesregierung 2020 eingerichteten Kabinettsauschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus vor dem Hintergrund von rassistischen Morden in Deutschland, etwa in Halle, Hanau und in den USA an George Floyd durch einen Polizisten.
Nach Fertigstellung der InRa-Studie Ende 2024 wurde sie nun am 13. Februar 2026 auf der Internetseite des BMI, bisher ohne eine Presseerklärung, veröffentlicht. Auf Antrag der Partei Die Linke fand dazu am 19. März 2026 eine erste Debatte im Bundestag statt.
Zentrale Ergebnisse: In allen untersuchten Institutionen und Behörden konnte Rassismus nachgewiesen werden. Rassismus ist somit als eine empirische Tatsache zu begreifen. Sie kann nicht als Einzelfall von rechtsextremen Randgruppen oder ein Phänomen der Vergangenheit (Nationalsozialismus, Kolonialismus) angesehen werden. Vielmehr zeigt sich Rassismus als strukturelles Phänomen und Risiko unserer Gesellschaft auf individueller, institutioneller und struktureller Ebene. Rassismuskritisches Handeln hin zu einer gleichberechtigten und inklusiven Gesellschaft würde die Anerkennung des Rassismus als Tatsache und Verhältnis sozialer Differenz und Ungleichheit bedeuten. Hierauf aufbauend werden in der Studie konkrete präventive und intervenierende Handlungsempfehlungen formuliert.