Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat Anfang Dezember 2024 den 9. Menschenrechtsbericht veröffentlicht und dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Die To-do-Liste mit menschenrechtlichen Empfehlungen für Bund, Länder und Kommunen ist lang: Mehr als 40 Empfehlungen umfasst der Bericht. Das Institut bewertet in dem Bericht politische und gesetzgeberische Entwicklungen, die vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 in Deutschland menschenrechtlich besonders relevant waren: Verschärfungen im Migrationsrecht und eine Politik, die auf Abwehr und Abschreckung von Schutzsuchenden setzt, Wohnungslosigkeit, Exklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt, ausbeuterische Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitnehmer*innen und Entwicklungen beim Thema menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen, z. B. bezüglich globaler Wertschöpfungs- und Lieferketten oder im Rohstoffsektor.
Gleichzeitig veröffentlichte das Institut den Bericht „Die Folgen des 7. Oktober 2023 in Deutschland. Antisemitismus rechtsstaatlich bekämpfen“. Danach erleben Jüdinnen und Juden seit dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel Empathielosigkeit und Entsolidarisierung der Gesellschaft sowie einen deutlichen Anstieg von antisemitischem Hass, antisemitischer Gewalt und Vernichtungsdrohungen. Deshalb sind in allen gesellschaftlichen Bereichen Verantwortliche nötig, die bei Diskriminierung eingreifen. Dafür brauche es Bildung zu Antisemitismus und Rassismus – bei Polizei und Justiz, in Schulen und Hochschulen sowie für die allgemeine Öffentlichkeit.