Außerschulische Bildung 2/2026

Extrem rechte Gewalt gegenüber Menschen mit (kognitiven) Behinderungen

Kontinuitäten, Brüche und Leerstellen

Extrem rechte Gewalt gegen Menschen mit (kognitiven) Behinderungen ist ein bislang wenig beachtetes und erforschtes Feld. Am 24. März 2026 wurde diese Fragestellung im Rahmen des Projekts SPREAD und zugleich im Kontext des AdB-Jahresthemas „Politische Bildung in Zeiten rechtsextremer Bedrohung“ in einem zweistündigen Online-Workshop beleuchtet.

Im Mittelpunkt stand die Auseinandersetzung mit historischen Kontinuitäten, aktuellen Formen und Forschungslücken extrem rechter Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderungen. Dabei wurde deutlich, dass dieses Themenfeld in Wissenschaft und Gesellschaft noch viele Lücken hat.

Die Referentin und Wissenschaftlerin Katja Sternberger, die den Workshop leitete, gab dafür einen historischen Überblick über extrem rechte und ableistische Gewalt. Sie zeigte Entwicklungen vom 19. und frühen 20. Jahrhundert über die Zeit des Nationalsozialismus bis in die Nachkriegsjahre auf. Dabei ging es unter anderem um eugenische Denkweisen, die NS-„Euthanasie“ sowie institutionelle Strukturen der Nachkriegszeit. Deutlich wurde, dass Vorstellungen von Ungleichwertigkeit historisch tief verankert sind und bis heute nachwirken. Auch aktuelle Debatten, etwa zu Sterbehilfe oder pränataler Diagnostik, stehen in diesem Zusammenhang. Die erst am 30. Januar 2025 durch den Deutschen Bundestag erfolgte Anerkennung der im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten behinderten und psychisch kranken Menschen als Opfer des NS-Regimes, verweist zugleich auf weiterhin bestehende Leerstellen im Umgang mit dieser Geschichte.

Abbild dessen ist ebenso ein großer Mangel an systematischer Forschung. Zwar wurde extrem rechte Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen vereinzelt erwähnt, sie wurde jedoch kaum konkret untersucht oder statistisch erfasst. Sternberger macht deutlich, dass die Unsichtbarkeit auch mit Tabuisierungen und gesellschaftlichen Verdrängungsmechanismen zusammenhängt, in denen weiterhin die Vorstellung wirksam ist, Menschen mit Behinderungen seien nicht gleichwertig. Gewalt wurde dabei nicht nur als direkte physische Gewalt verstanden, sondern auch in ihren kulturellen und strukturellen Formen (vgl. Leidinger/Radvan 2024).