Außerschulische Bildung 1/2026

Sächsischer Landtag beschließt Qualifizierungszeit

AdB begrüßt die Entscheidung, die auch der politischen Bildung zugutekommt

Der Sächsische Landtag hat das Gesetz zur Einführung einer Qualifizierungszeit beschlossen und gibt den Beschäftigten damit ab 1. Januar 2027 das Recht auf Freistellung für Weiterbildung. Zwar ist die bezahlte Qualifizierungszeit auf drei Tage begrenzt, aber es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den der AdB sehr begrüßt!

Sachsen gehörte zusammen mit Bayern zu den Bundesländern, die bisher keine Bildungszeit für Berufstätige ermöglichten. Dass sich das nun ändern wird, ist eine ausgesprochen erfreuliche Nachricht, auch wenn in anderen Bundesländern jährlich fünf Tage Standard sind.

Der Beschluss von Anfang Februar 2026 setzt den Koalitionsvertrag von CDU und SPD um und ist das Ergebnis eines breiten gesellschaftlichen Engagements. Der Ausgangspunkt für das Gesetz war der Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“, den ein Bündnis unter Federführung des Deutschen Gewerkschaftsbunds auf den Weg gebracht hat und den mehr als 55.600 Unterstützer*innen unterzeichnet haben.

Dass sich Wirtschaftsverbände und Kommunen bis zuletzt gegen die Qualifizierungszeit gestellt haben, ist angesichts der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, der Angriffe auf die Demokratie und der Verunsicherung der Menschen nicht verständlich.