Außerschulische Bildung 1/2026

Georg Auernheimer: Zweierlei Antisemitismus

Staatsräson vor universellen Menschenrechten?

„Bildungseinrichtungen müssen eine Dialogkultur pflegen, selbst wenn diese in der Gesellschaft schwindet. Bildungseinrichtungen sollten generell Gegenerfahrungen zum gewohnten Alltag ermöglichen.“ (S. 128) Dieses Votum des Erziehungswissenschaftlers Georg Auernheimer erfolgt im abschließenden, der Bildungsaufgabe gewidmeten Kapitel seiner Streitschrift, die sich mit der aktuell vorherrschenden Verwendung des Antisemitismusbegriffs in Deutschland befasst. Sie handelt also nicht von zwei verschiedenen Ausprägungen der Judenfeindschaft, sondern von einer Verschiebung im öffentlichen Diskurs.

Es geht dem Autor um die Verwirrung, die dadurch entsteht, dass der Antisemitismus aus dem Rassismuskontext herausgelöst und immer stärker als politischer Kampfbegriff benützt wird, der sich gegen unerwünschte Palästinasolidarität bzw. Kritik der israelischen Politik wendet. Und es geht ihm um repressive Maßnahmen, wie sie etwa der vom Bundestag angenommene interfraktionelle Antrag vom November 2024 bei der Identifizierung entsprechenden Fehlverhaltens in Schule oder Hochschule vorsieht. „Das ganze Dokument atmet den Geist des Obrigkeitsstaates“ (S. 128), lautet hier das Fazit.

Auernheimer bringt seine Position im Schlussteil des Buchs, der sich u. a. mit Strategien der Schuldabwehr oder der Überprüfung einschlägiger Klischees (etwa zur Macht der jüdischen Lobby) befasst, so auf den Punkt: „Wir müssen zwischen Antisemitismus und Antizionismus unterscheiden. Unter Antisemitismus ist die Diskriminierung der Juden als Juden zu verstehen, oft gefolgt von ihrer Entrechtung und Ausgrenzung. Der Antizionismus wendet sich gegen israelische Macht- und Gebietsansprüche auf Kosten der palästinensischen Bevölkerung.“ (S. 134) Wichtig sei auch, dass man den Antisemitismus nicht bekämpfen könne, „ohne faschistoides oder faschistisches Gedankengut zu bekämpfen“ (S. 126).

Das zielt auf die Einordnung der modernen, nationalstaatlich praktizierten, in letzter Konsequenz „exterminatorischen“ Judenfeindschaft in ein rassistisches Konzept, das die – rein biologistisch gefasste oder mit kulturalistischen Elementen angereicherte – Volksnatur zur Grundlage politischen Handelns macht. Zu ergänzen wäre hier allerdings, dass eine solche Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit auch in der Demokratie ihre Heimat findet, wie nicht zuletzt die Belege aus dem Buch zeigen. Dabei kann es zu Vermischungen kommen, was Auernheimer ausdrücklich anmerkt: Die muslimische Welt habe zwar die rassistische Ablehnung der Juden nicht gekannt, aber mit den modernen antikolonialen Nationalbewegungen sei Israel dort ins Visier geraten und damit gelegentlich auch „das Judentum“ als völkisches Subjekt.