Außerschulische Bildung 2/2020

„Bildung passiert in Wechselwirkung“

Zur subjektiven Bedeutung von Bildungsfreistellung

Bildungsfreistellung ist ein bildungspolitisch kontrovers diskutiertes Thema, dem vielfältige Wirkungen sowohl zu- als auch abgesprochen werden. Der Beitrag stellt Ergebnisse einer qualitativen Studie vor, die von 2017 bis 2019 mit dem Ziel durchführt wurde, langfristige biographische Wirkungen der Mehrfachteilnahme an Bildungsfreistellungsveranstaltungen zu erforschen. Teilnehmer*innen, die mindestens dreimal Seminare zur politischen Bildung besucht haben, bestätigen retrospektiv aus subjektiver Perspektive Wirkungen hinsichtlich der Entwicklung neuer Lern- und Bildungsinteressen, politischer Horizonterweiterung, besserer Kritik- und Urteilsfähigkeit. von Christine Zeuner und Antje Pabst

Seit 1974 in den Bundesländern Bremen, Hamburg und Niedersachsen nach verschiedenen bildungspolitischen Initiativen und langen Diskussionen die ersten Bildungsurlaubsgesetze eingeführt wurden, hat sich ihre Zahl mittlerweile auf 14 Ländergesetze erhöht. Nachdem 2015 Baden-Württemberg und Thüringen entsprechende Gesetze verabschiedeten, verzichten nur noch Bayern und Sachsen darauf, Arbeitnehmer*innen bezahlte Bildungsfreistellung zu ermöglichen (vgl. Schmidt-Lauff 2018).

Die Einführung von Bildungsurlaubs-, Bildungsfreistellungs- und Bildungszeitgesetzen war in den meisten Bundesländern nicht unumstritten (vgl. Zeuner 2017). Argumente für und gegen sie wurden häufig vehement ausgetauscht. Aus der Sicht der jeweiligen Akteure, v. a. der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, erscheinen Argumentationslinien konsistent und in sich schlüssig. Während die Gewerkschaften erwarteten, dass Bildungsfreistellung v. a. zur Erhöhung der Chancengleichheit beitragen und gleichzeitig lernungewohnten Bevölkerungsgruppen Impulse für lebenslanges Lernen geben würde, verwiesen die Arbeitgeber auf bereits existierende Regelungen für die betriebliche Bildung, für die sie die Verantwortung trugen – sie reichten ihrer Meinung nach aus. Argumenten wie Chancengleichheit oder Abbau von Bildungsungleichheit erteilten sie eine Absage, da ihrer Meinung nach weder im notwendigen Umfang entsprechende Zielgruppen erreicht würden, noch die erwarteten Wirkungen tatsächlich zu belegen seien. Hinzu kam der Hinweis auf die unberechenbaren finanziellen Belastungen, die die Arbeitgeber durch Lohnfortzahlung und Arbeitsausfall kompensieren müssten. Letztlich ging es bei den Auseinandersetzungen immer auch um Machtfragen bezogen auf Einflüsse und Verfügung über Arbeitskräfte auf der einen und Ressourcenfragen (Geld und Zeit) auf der anderen Seite (vgl. Faulstich 2013; Pabst 2020).

Wir wollen in dem folgenden Beitrag diese jahrzehntelangen Diskussionen nicht vertieft rekonstruieren aber darauf hinweisen, dass Bildungsfreistellung ein nach wie vor kontroverses Thema ist, selbst wenn die Gesetzeslage eher das Gegenteil vermuten lässt. Obwohl nur die Bildungsfreistellung allen Arbeitnehmer*innen ein individuelles Recht auf Bildung zusichert – die Weiterbildungsgesetze der Länder regeln zumeist organisatorische, strukturelle und finanzielle Aspekte – wird sie weiterhin in Frage gestellt. Und dies auch, obwohl das Bundesverfassungsgericht 1987 eine Klage der Arbeitgeberverbände der Bundesländer Hessen und Nordrhein-Westfalen gegen die jeweiligen Gesetze unter Hinweis auf eine Allgemeinwohlverpflichtung abgewiesen hat, die sich sowohl auf notwendige qualifikatorische Anpassungen an ökonomische Transformationsprozesse bezieht als auch auf die Freistellung für politische Bildung (vgl. Bundesverfassungsgericht 1987).

Seminar on Tour: Exkursion zum Kloster Walkenried während des BU-Seminars „Zisterzienser, Zeche, Zonengrenze“ Foto: Boris Brokmeier/Mariaspring

Die geringe Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung ist evident. Erhebungen auf der Ebene einzelner Bundesländer und zusätzliche Hochrechnungen zeigen eine durchschnittliche Inanspruchnahme von ein bis zwei Prozent aller Berechtigten jährlich. Das muss aber nicht heißen, dass diejenigen, die ihren Anspruch auf Freistellung wahrnehmen, keinen Nutzen aus der Teilnahme an entsprechenden Bildungsveranstaltungen ziehen oder sich keine Wirkungen manifestieren. Diese Frage wurde bisher empirisch kaum untersucht (vgl. Faulstich 2013). Evaluationen von Bildungsfreistellungsgesetzen geben aber Hinweise darauf, dass eine systematische Erhebung zum Thema Wirkungen durchaus fruchtbar sein könnte (vgl. Frühwacht/Gemein/Schröder 2007, S. 65; Robak 2015).

Die Frage nach möglichen Wirkungen ist Ausgangspunkt unseres Projekts „Bildungsfreistellung: Hintergründe, Entwicklungen und Perspektiven. Strukturelle und biographische Aspekte zum Lernen im Lebenslauf“, in dem mittels einer qualitativen Erhebung untersucht wurde, welche individuellen biographischen Effekte Teilnehmende retrospektiv ihrer mehrfachen (mindestens dreimaligen) Teilnahme an Bildungsfreistellungsveranstaltungen zuschreiben. Das Projekt wurde durch das Hamburger Institut für Berufsbildung (HIBB) und das Ministerium Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Laufzeit: 1. Juni 2017 bis 31. Dezember 2019. (Zur genaueren inhaltlichen Darstellung vgl. Zeuner/Pabst 2018; 2019; 2020. Ein Ergebnisband zum Projekt wird im Laufe des Jahres 2020 im Wochenschau Verlag erscheinen.)

Wir werden im Folgenden zunächst einen kurzen Überblick über Fragestellung und Anlage unserer Studie geben, um dann wichtige Ergebnisse zusammenzufassen, die sich auf die Wirkungen der Mehrfachteilnahme v. a. in Folge des Besuchs von politischen Bildungsveranstaltungen beziehen. Abschließend werden wir diskutieren, welche Bedeutung den Trägern und Anbietern von Bildungsfreistellungsveranstaltungen beigemessen werden kann und fragen, welche Rolle sie konkret in Bezug auf die Ansprache potenzieller Teilnehmer*innen, die Programmplanung und die Angebotsgestaltung übernehmen. Im Resümee werden bildungspolitische Handlungsstrategien für die Stärkung der Bildungsfreistellung benannt.

Mehrfachteilnahme an Bildungsfreistellung: Projektskizze

Ausgangspunkt des Projekts war folgende Forschungsfrage: „Welche langfristigen, subjektiven, (bildungs-)biographischen Wirkungen und Effekte hat die Mehrfachteilnahme an Veranstaltungen der politischen und/oder beruflichen Bildung im Rahmen von Bildungsfreistellungsgesetzen?“

Unser Anliegen war es:

  1. Aufschluss darüber zu bekommen, welche subjektiven Begründungen die Befragten für die mehrfache Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen von Bildungsfreistellungsgesetzen anführen,
  2. zu erfahren, welche subjektiven und biographischen Bedeutungen sie ihrer Mehrfachteilnahme beimessen,
  3. zu verstehen, welche langfristigen (bildungs-)biographischen Wirkungen unsere Interviewpartner*innen aus subjektiver Perspektive rekonstruieren.

Wir vermuteten vielfältige Wirkungen durch die Mehrfachteilnahme, wobei neben gezielt ausgesuchten und besuchten Bildungsangeboten vielfältige – auch en passant – genutzte Informationsmöglichkeiten, Ereignisse, Begegnungen und Aktivitäten zur Bildung des Subjekts, zur Subjektwerdung und Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Wir unterstellten weder unmittelbare und direkt erkennbare Ursache-Wirkungsketten, noch war es unser Anliegen, Gelerntes oder kumuliertes Wissen oder gar Erfahrungen unserer Interviewpartner*innen auf irgendeine Art und Weise zu messen oder zu bewerten.

Uns interessierten die Begründungen der Befragten und die von ihnen thematisierten biographischen und bildungsbiographischen Bedeutungen. Da wir langfristige biographische Wirkungen und Wirkungszuschreibungen untersuchen wollten, war es notwendig, sich auf Personen zu konzentrieren, die mehrfach entsprechende Bildungsfreistellungsveranstaltungen besuchten. Damit trafen wir notwendigerweise und bewusst eine Positivauswahl bezogen auf die Bildungsaffinität der zu befragenden Zielgruppe und legten Prämissen zum methodischen Vorgehen fest. Mit der Entscheidung für eine qualitativ-empirische Studie und dem Ziel einer möglichst breiten Informationsgewinnung, setzten wir auf das Prinzip der Varianzmaximierung im Stichprobensampling. Das heißt, wir versuchten bei der Auswahl unserer Gesprächspartner*innen ein gewisses Maß an Diversität zu erzeugen, bezogen auf besuchte Inhaltsbereiche (politische Bildung/berufliche Bildung), Altersspanne, Geschlecht, Bildungshintergrund und ausgeübten Beruf.

Der Forschungsansatz zielte auf die Rekonstruktion subjektiver Wirkungszuschreibungen bzw. -interpretationen. Wir wollten der Tatsache Rechnung tragen, dass Wirkungen, die sich aus Bildungsteilnahme ableiten lassen, in biographische, temporale, strukturelle und organisatorische Zusammenhänge eingebettet sind, die ein Wirkungsgefüge darstellen. Vor diesem Hintergrund entwickelten wir ein multiperspektivisches Forschungsdesign, das als Mehrebenen-Analyse angelegt ist. Die Berücksichtigung der Makro-, Meso- und Mikroebene erlaubt es, Wirkungszusammenhänge und Wirkungsgefüge zu rekonstruieren, da die Akteure der Ebenen interagieren müssen und durch ihr Handeln begrenzend oder erweiternd auf das strukturelle Bedingungsgefüge des Bildungsurlaubs wirken. Die Abbildung zeigt die Akteure des Bedingungsgefüges in ihren jeweiligen Wechselverhältnissen. Hierin eingebettet sind vielfältige Wirkungsdimensionen.

Abbildung: Wirkungsgefüge und Wirkungszusammenhänge der Bildungsfreistellung (eigene Darstellung)

Die verschiedenen Akteure – Staat, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Bildungssystem und die lernenden Subjekte – verfolgen jeweils eigene Zielsetzungen und formulieren Wirkungsintentionen. Diese spiegeln sich in den Gesetzen und Durchführungsverordnungen ebenso wie in Dokumenten, die im Rahmen der Diskussionen um die Verabschiedung der Gesetze geführt wurden. Auch haben Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und die Wissenschaft immer wieder Stellungnahmen oder Forschungsberichte veröffentlicht, die ihre Auffassungen verdeutlichen. Sichtbar wird, dass v. a. bezogen auf die Systemebene Ziele formuliert werden. Die Teilnahme an Bildungsfreistellung soll aus der Sicht der Politik zur Demokratieförderung beitragen, die Wirtschaft erhofft eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Im Bildungssystem soll die Chancengleichheit verbessert werden, das quartäre Bildungssystem aus- und aufgebaut werden, politische und berufliche Bildung sollen inhaltlich stärker aufeinander bezogen werden. Bezogen auf die Subjektebene werden Wirkungserwartungen hinsichtlich höherer Teilnahmequoten an Weiterbildung insgesamt geäußert. Bildungsurlaub soll Impulse für lebenslanges Lernen geben, Bildungsdefizite abbauen und Bildungsinteressen fördern.

Es wird unmittelbar deutlich, dass sich die Erreichung dieser Zielsetzungen, ausschließlich bezogen auf das bildungspolitische Instrument Bildungsfreistellung nur schwer nachweisen lassen, da es nur eines von vielen Interventionsmöglichkeiten im Bildungssystem ist, dessen Wirkungen nicht singulär zu erfassen sind.

Dagegen ist es aber möglich, bezogen auf Individuen bildungsbiographische Wirkungen und Wirkungszusammenhänge zu rekonstruieren, bei denen aus subjektiver Sicht auch die Mehrfachteilnahme an Bildungsfreistellungsveranstaltungen eine Rolle spielt. Im Mittelpunkt unseres Forschungskonzepts steht daher die Analyse der Aussagen der Teilnehmenden über ihre Begründungen und Erfahrungen zur Mehrfachteilnahme an Bildungsfreistellungsveranstaltungen, die in 27 explorativ-narrativen Interviews erhoben wurden. Interviewt wurden 14 Frauen und 13 Männer im Alter von 20 bis 69 Jahren mit unterschiedlichem Bildungshintergrund und aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen.

Unsere Interviewpartner*innen haben Angebote der politisch-gesellschaftlichen Bildung und der beruflichen Bildung (11 Personen) oder nur der politisch-gesellschaftlichen Bildung (11 Personen) sowie nur der berufsbezogenen Bildung (5 Personen) im Rahmen der Bildungsfreistellung besucht. Einige von ihnen haben an Studienreisen teilgenommen, andere nutzten die Freistellung im Rahmen weiterbildender Studiengänge für Präsenzphasen und/oder Prüfungsphasen. Die unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkte wurden bewusst berücksichtigt und Interviewpartner*innen gezielt ausgewählt.

Da die Teilnahme an Veranstaltungen zur Bildungsfreistellung die Schaffung einer entsprechenden Bildungsinfrastruktur voraussetzt, haben wir in unsere Analyse auch die Makroebene der Gesetzgebung bzw. der Anerkennung von Bildungsfreistellungsveranstaltungen sowie die Mesoebene der Träger und Anbieter mit einbezogen, um Informationen zu erhalten, die die Teilnahme an Bildungsfreistellung im Idealfall begünstigen. Neben Dokumenten- und Sekundärdatenanalysen wurden auf diesen Ebenen 25 Experteninterviews geführt (sieben Interviews auf der Makroebene und 18 Interviews auf der Mesoebene) (vgl. Zeuner/Pabst 2018; 2019; 2020).

Wirkungen der Bildungsfreistellung im Rahmen politischer Bildung

Zwar ist jedes der 14 Bildungsfreistellungsgesetze etwas unterschiedlich formuliert und die Inhaltsbereiche variieren leicht – nur wenige Gesetze schließen allgemeine und kulturelle Bildung mit ein – aber politische Bildung hat in jedem Gesetz seinen Platz. Gleichwohl ist ihr Anteil an der Gesamtmenge aller anerkannten Bildungsveranstaltungen unterschiedlich ausgeprägt. Die regelmäßigen statistischen Erhebungen des Landes Rheinland-Pfalz zeigen, dass Veranstaltungen der politischen Bildung nur knapp 20 % aller Veranstaltungsanerkennungen in den Jahren 2017/2018 ausmachen (vgl. MWWK RLP 2019, S. 9); nach den Angaben der Hamburger Anerkennungsstelle umfassen ca. 30 % der Anerkennungen pro Jahr Veranstaltungen der politischen Bildung.

In beiden Gesetzen werden Lernziele bezogen auf die politische Bildung definiert, die sich auch als Wirkungsintentionen umformulieren lassen.

So heißt es im Hamburger Bildungsurlaubsgesetz:

„(2) Politische Bildung soll die Fähigkeit der Arbeitnehmer fördern, politische Zusammenhänge zu beurteilen und politische und gesellschaftliche Aufgaben wahrzunehmen.“ https://bildungsurlaub-hamburg.de/g881 (Zugriff: 30.03.2020)

Das Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz legt fest:

„(3) Gesellschaftspolitische Weiterbildung dient der Information über gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge sowie der Befähigung zur Beurteilung, Teilhabe und Mitwirkung am gesellschaftlichen, sozialen und politischen Leben.“ www.aewb-nds.de/bildungsurlaub/gesetzstatistikberichte (Zugriff: 30.03.2020)

Politische Bildung soll also einerseits über gesellschaftliche, politische und soziale Zusammenhänge informieren und andererseits die Menschen bei der Beurteilung dieser Zusammenhänge unterstützen mit dem Ziel der politischen Teilhabe und Partizipation.

Die Aussagen unserer Gesprächspartner*innen, die schwerpunktmäßig Veranstaltungen der politischen Bildung besucht haben, lassen erkennen, dass sie mit der Teilnahme vielfältige Wirkungen verbinden, die sich v. a. auf Einstellungs- und Verhaltensänderungen sowie ihre Handlungsmöglichkeiten beziehen, aber auch auf ihr emotionales Befinden. Davon abgeleitet bestätigen einige wiederum erweiterte/veränderte Lern- und Bildungsinteressen.

Das emotionale Befinden im Rahmen der Lehr-Lernprozesse spielt für viele der Befragten eine besondere Rolle und beeinflusst sie positiv oder negativ. Es wird mehrfach positiv über methodisch-didaktische Konzepte in Bildungsfreistellungsveranstaltungen berichtet, die sich zumeist deutlich von Lernerfahrungen in schulischen Kontexten oder auch während des Studiums unterscheiden.

„Das ist einfach so, ich studiere ja nicht mehr und ich muss jetzt nicht irgendwie eine Abschlussarbeit abliefern, sondern ich kann frei und unbelastet mich diesem Thema wieder annähern und das habe ich auch gemacht.“ (Mikro HH 05_637-640)

Hervorgehoben wird der gleichberechtigte Umgang zwischen Lehrenden und Lernenden, die Freiheit, Inhalte selbst mitbestimmen und gestalten zu können sowie die Möglichkeit der Begegnung mit anderen – mit den Seminarleiter*innen und Teilnehmer*innen ebenso wie eingeladenen Gästen oder mit Expert*innen im Rahmen von Exkursionen. Den Inhalten werden weitergehende Bedeutungen zugeschrieben, wenn sie im Austausch mit anderen erarbeitet werden und führen zu Bildungsprozessen:

„Bildung passiert in Wechselwirkung. Die ist nicht in den Inhalten, sondern sie ist in der Interaktion und die Inhalte sind eigentlich nur ein Substrat davon oder etwas, was man benutzt, aber die eigentliche Substanz liegt in dem, was man austauscht und wie man sich begegnet usw.“ (Gr RLP_389-392)

In der Retrospektive berichten Mehrfachteilnehmende über biographische Veränderungen. Zur Sprache kamen u. a. Berufswechsel, bei denen verschiedene Formen der Weiterbildung eine Rolle spielten bis hin zur Aufnahme eines weiterbildenden Studiengangs. Sie alle führen dies u. a. auf Erfahrungen zurück, die sie bei Bildungsurlaubsveranstaltungen gemacht haben. Diese haben ihre Perspektiven erweitert, zur kritischen Hinterfragung des eigenen Lebensentwurfs geführt, haben ihr Selbstbewusstsein verbessert und ihr Selbstvertrauen v. a. hinsichtlich ihrer eigenen Lernfähigkeiten gestärkt:

„Also für mich auf meinem Lebensweg war die Bildungsfreistellung, die ersten Seminare überhaupt, wo ich gesehen habe, wie Bildung auch sein kann, also nämlich nicht lerne XY und dann wirst du abgeprüft, sondern ich durfte mich so weiterbilden und so meinen Wissenshunger stillen so in meinem Tempo und so, wie ich es will. Das hat mich unheimlich angemacht, sodass ich wirklich irgendwann auch nochmal studiert habe, nochmal was und nochmal Bildung und in meinem Leben hat sich plötzlich Bildung unheimlich breitgemacht bis hin (lacht sehr leicht), dass ich jetzt in Bildung arbeite.“ (Gr RLP_208-215)

Der Anspruch an die politische Bildung, politische, gesellschaftliche und soziale Zusammenhänge zu vermitteln und die Kritik- und Urteilsfähigkeit der Menschen zu stärken, also im weitesten Sinn Einstellungen der Teilnehmenden zu verändern, wird durch die Mehrfachteilnehmenden bestätigt. Einige von ihnen berichten über ihre Erfahrungen durch die Begegnungen und die Auseinandersetzung mit bisher unbekannten Themen. Hervorgehoben wird, dass besonders auch durch die inhaltlichen Diskussionen mit anderen Teilnehmenden, die häufig über sehr unterschiedliche Erfahrungen, Einstellungen, Einschätzungen und Urteile verfügen, der eigene (Denk-)Horizont erweitert und u. U. herausgefordert wird.

Die Interviewsituationen lösten bei einigen Befragten Reflexionsprozesse aus, aufgrund derer sich die Teilnehmenden im Nachhinein einen Zuwachs an Urteils- und Reflexionsfähigkeit attestieren.

„Also ich habe einfach ein Stück tiefere Erkenntnis über die Welt, wenn ich es jetzt mal so ganz groß sagen möchte. Ich habe einfach ein Puzzlestein in meinem Weltbild oder in meinen Gedanken mehr, wo ich sage, okay, da habe ich ein tieferes Verständnis und wenn ich das mal da und mal da und mal da habe, dann fügt sich das so quasi zusammen.“ (Mikro RLP_03_234-244).

Identifiziert werden Aspekte wie das Erkennen und der Abbau von Vorurteilen; die Veränderung subjektiver Einstellungen durch das Verstehen politischer, ökonomischer und sozialer Zusammenhänge; eine erhöhte Sensibilität im Umgang mit medial vermittelten Informationen durch die Begegnung mit Menschen in den Kursen aber auch in anderen Ländern. Durch den Perspektivwechsel – einem Blick von außen auf Entwicklungen im eigenen Land – wird der eigene Standpunkt hinterfragt oder eine neue Einordnung vorgenommen. Veränderungen von Perspektiven und Überprüfung eigener Standpunkte werden besonders von Personen thematisiert, die an Studienreisen teilgenommen haben. So berichtet ein Gesprächsteilnehmer über eine Reise nach Ungarn, in deren Fokus die nationalistischen und populistischen Entwicklungen standen. Die dort gemachten Erfahrungen reflektiert er im Vergleich mit deutschen Entwicklungen.

Der Anspruch politisch zu handeln als Folge der Teilnahme an Bildungsfreistellungsveranstaltungen wird in den Interviews nicht ganz so deutlich. Einige Interviewpartner*innen berichten, dass sie durch die Teilnahme an politischen Bildungsveranstaltungen auch im beruflichen Bereich profitieren und an Selbstbewusstsein gewonnen haben. Andere versuchen, Kolleg*innen oder Bekannte zur Teilnahme an Bildungsfreistellung zu animieren. Wieder andere schreiben ihre Erlebnisse und Erfahrungen auf und verarbeiten sie künstlerisch, um sie dann anderen Menschen weiter zu vermitteln.

Bedeutung der Mesoebene für die Bildungsfreistellung

Auf der Grundlage einer Mehrebenenanalyse kann verdeutlicht werden, inwiefern die rechtlichen, organisatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen die Möglichkeiten der Bildungsfreistellung mitbestimmen: Unter anderem unterliegen die durch die Makro- und Mesoebene bereitgestellten Angebote bestimmten Anerkennungsverfahren (Veranstaltungsanerkennung/Einrichtungsanerkennung) und damit einer spezifischen Form der Absicherung hinsichtlich der Kriterien (z. B. mindestens sechs Unterrichtsstunden pro freigestellten Kurstag), die für alle beteiligten Akteure (Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber*innen, Bildungseinrichtungen) einen Grundkonsens für die bezahlte Freistellung für Bildung darstellen. Die Ländergesetze der Bildungsfreistellung in Hamburg und Rheinland-Pfalz beinhalten eine Veranstaltungsanerkennung. Hier prüft eine staatliche Instanz, inwiefern die politisch ausgehandelten und rechtlich fixierten Kriterien in Bezug auf Themenbereich, zeitlichen Umfang, pädagogisch ausgebildetem Personal usw. eingehalten werden. Damit wird ein relativ konfliktfreier Handlungsrahmen geschaffen, auf dessen Grundlage es in den von uns untersuchten Bundesländern zu verschwindend geringen gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen kommt.

Seminar on Tour: Exkursion zum Milchviehbetrieb im Rahmen des Seminares „Landwirtschaft und Umweltschutz im Einklang?“ Foto: Melanie Haase/Mariaspring

Es zeigt sich, dass die von uns befragten Bildungseinrichtungen die Möglichkeit, Bildungsangebote für die Bildungsfreistellung anerkennen zu lassen, durchaus unterschiedlich nutzen. Einrichtungen der politischen Erwachsenenbildung (z. B. VHS, Arbeit und Leben) konzipieren dabei häufig explizit Angebote für die Bildungsfreistellung. Die Interviews mit Bildungsakteuren zeigen, dass diese Einrichtungen im Rahmen ihrer Bildungsfreistellungsangebote oft einer spezifischen didaktischen Tradition bzw. Lehr-Lern-Kultur folgen.

Diese basieren einerseits auf den bildungsbezogenen Leitprinzipien der Träger- und Dachorganisationen. Andererseits werden je nach etablierter Lehr-Lern-Kultur spezifische Ansätze der Didaktik und Methodik präferiert, die z. B. als ganzheitliche, interaktive/kommunikative und auch partizipative Ansätze definiert werden können. Teilweise zeigt sich eine gewisse Profilbildung für die Bildungsfreistellungsangebote einer Bildungseinrichtung. Dagegen findet sich im Bereich der beruflichen Bildung vermehrt die Praxis, nach Abschluss der Programmplanungen Qualifizierungsmaßnahmen ganz oder anteilig pro forma als Bildungsfreistellungsveranstaltung anerkennen zu lassen, wenn sie den Kriterien des jeweiligen Landesgesetzes oder auch mehrerer Ländergesetze entsprechen.

Zudem unterscheiden sich die im Rahmen der Studie aufgesuchten Bildungseinrichtungen hinsichtlich ihrer weiteren Unterstützung potenzieller Teilnehmer*innen. So unterstützen insbesondere Einrichtungen der (politischen) Erwachsenenbildung potenzielle Teilnehmer*innen bei der Suche nach Bildungsfreistellungsangeboten, die kompakt und übersichtlich auf der einrichtungseigenen Homepage aufzufinden sind. Auch unterstützen sie Teilnehmer*innen im Prozess der Antragstellung. Denn die Inanspruchnahme setzt voraus, dass Arbeitgeber*innen unter Einhaltung bestimmter Fristen und Formalien die Bildungsfreistellung rechtzeitig angezeigt wird.

Der Anspruch an die politische Bildung, politische, gesellschaftliche und soziale Zusammenhänge zu vermitteln und die Kritik- und Urteilsfähigkeit der Menschen zu stärken, also im weitesten Sinn Einstellungen der Teilnehmenden zu verändern, wird durch die Mehrfachteilnehmenden bestätigt.

Zudem berichten die von uns befragten Einrichtungen der politischen Bildung mehrheitlich, dass ihre Bildungsfreistellungsangebote – trotz der niedrigen Inanspruchnahme der bezahlten Freistellung – gut besuchte Veranstaltungen sind. Hinzu kommt, dass ein Teil der Teilnehmer*innen der Bildungsfreistellungsangebote die gleiche Bildungseinrichtung immer wieder aufsucht. Sie bleiben einer Einrichtung, teilweise auch einer Dozentin oder einem Dozenten eine gewisse Zeit lang treu. Das belegen auch Aussagen der von uns befragten Mehrfachteilnehmenden.

Eine weitere Rahmenbedingung erweist sich – in positiver wie in negativer Hinsicht – als besonders einflussreich, die in der Regel weder in der wissenschaftlichen Literatur noch in den Evaluationen explizit berücksichtigt wurde: Es geht um die Rolle der Arbeitgeber, weniger bezogen auf ihre öffentliche bildungspolitische Positionierung zur Bildungsfreistellung als vielmehr in Bezug auf ihre betriebsinterne Haltung zu Weiterbildung im Allgemeinen und zur Bildungsfreistellung im Besonderen. Die Befragten berichten von sehr unterschiedlichen Einstellungen der Arbeitgeber/Vorgesetzen: Das Spektrum reicht von einem grundsätzlichen Infrage-Stellen des Rechts auf Bildungsfreistellung bis hin zur aktiven Unterstützung der Teilnahme. In diesem Zusammenhang spielt die Weiterbildungskultur eines Betriebes eine wesentliche Rolle. Dort, wo die Freistellung unterstützt wird, herrscht zumeist auch ein positiveres Weiterbildungsklima an sich. Eine wesentliche Rolle spielen aber auch die direkten Vorgesetzten und Kolleg*innen, deren Haltungen wiederum die Mehrfachteilnahme begünstigen oder auch nicht. Denn je nach Arbeitsplatz und Tätigkeiten sind Vertretungsregelungen notwendig, die – insbesondere bei hohen Arbeitsverdichtungen bzw. Fachkräftemangel – zu Mehrbelastungen von Kolleg*innen führen und u. U. Gefühle der Zurücksetzung auslösen können, obwohl es ja allen Arbeiternehmer*innen eines Betriebs möglich wäre, ihr individuelles Recht auf Freistellung ebenfalls in Anspruch zu nehmen.

Zugleich finden sich auf jeder von uns untersuchten Ebene (Makro-, Meso- wie auch Mikroebene) wiederholt Aussagen, die darlegen, dass eine breite öffentliche und staatliche Unterstützung und Stärkung der Bildungsfreistellung wünschenswert ist.

„Also ich würde mir mehr Öffentlichkeit dafür wünschen. Da, wo wir das unterstützen können, haben wir das auch gemacht. (…) Das heißt, wir bräuchten auch ein Interesse in den Medien an Bildungsfreistellung. (…) zum zweiten würde ich mir natürlich wünschen, dass im Arbeitgeberlager diese Betonhaltung, diese negative Betonhaltung gegen Bildungsfreistellung aufgebrochen werden könnte, weil sie überwiegend … also sie hat mit Bildung nichts zu tun, sondern sie ist eine ideologische Haltung. (…) Aber das ist ein dickes Brett. Ja, das wäre das.“ (Makro RLP 01_1383-1413)

Resümee

Mit diesem Beitrag präsentieren wir ausgewählte empirischen Befunde einer qualitativen Studie, die aufgezeigt, dass trotz der eher geringen Inanspruchnahme des Rechts auf Bildungsfreistellung, Teilnehmer*innen vielschichtigen Nutzen aus ihrer Teilnahme ziehen und sich sehr unterschiedliche und subjektiv relevante (bildungs-)biographische Wirkungen nachweisen lassen.

Insgesamt kann gesagt werden, dass sich das Vorgehen in dieser qualitativen Studie, retrospektiv langfristige biographische Wirkungen der Mehrfachteilnahme an Bildungsfreistellungsveranstaltungen zu untersuchen, als äußerst ertragreich erweist. Einschränkend ist zugleich festzuhalten, dass die Befunde einer solchen Studie nicht repräsentativ im Sinne quantifizierbarer Verbreitungs- und Geltungsformen ist, aber die Anzahl der Befragten und die Datenmenge zeigen eine gewisse Sättigung der Antworten und ermöglichen verallgemeinerbare Ableitungen und Interpretationen.

Bildungsfreistellung kann ein wichtiges Bildungsinstrument sein, um sich mit den komplexen, vielschichtigen und dynamischen Wandlungsprozessen heutiger demokratischer Gesellschaften auseinandersetzen und diese gesellschaftlichen Strukturen mitgestalten zu können.

Für Bildungsanbieter scheint es eine gewinnbringende Vorgehensweise zu sein, ein einrichtungs- bzw. trägerspezifisches Angebotsprofil mit der Bildungsfreistellung zu verfolgen. Denn wenn Teilnehmende sich für ein Bildungsurlaubsangebot entscheiden und ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung geltend machen, wählen sie oftmals sehr bewusst Veranstaltungen eines bestimmten Trägers/Anbieters aus, dessen Angebote sie dann häufiger wahrnehmen bzw. selten wechseln, wenn sie positive Erfahrungen gemacht haben.

Darüber hinaus scheint es von besonderer Relevanz zu sein, mit Arbeitgeber*innen ins Gespräch zu gehen und mit ihnen gemeinsam über strukturelle und organisationale Handlungsmöglichkeiten nachzudenken, die es Arbeitnehmer*innen erleichtern würden, ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung als eine gesellschaftlich geschätzte und individuell wertvolle Einrichtung wahrnehmen zu können. Bildungsfreistellung kann ein wichtiges Bildungsinstrument sein, um sich mit den komplexen, vielschichtigen und dynamischen Wandlungsprozessen heutiger demokratischer Gesellschaften auseinandersetzen und diese gesellschaftlichen Strukturen mitgestalten zu können, wie auch im Positionspapier des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten e. V. im Juni 2018 gefordert. Zumal das Instrument der Bildungsfreistellung in der Nationalen Strategie Weiterbildung explizit genannt wird als Möglichkeit, die Teilnahme an – allerdings schwerpunktmäßig der beruflichen – Weiterbildung zu fördern (BMAS/BMBF 2019, S. 9).

Zu den Autorinnen

Christine Zeuner, Dr. phil. habil. ist Professorin für Erwachsenenbildung an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg. Arbeits- und Forschungsschwerpunkte: Politische Erwachsenenbildung, international-vergleichende Erwachsenenbildung, historische Erwachsenenbildungsforschung, Forschung zur Bildungsfreistellung, Numeralität und Literalität
zeuner@hsu-hh.de
Dr.in Antje Pabst studierte Erziehungs- und Bildungswissenschaften in Erfurt. Sie ist als wiss. Mitarbeiterin an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg in den Bereichen Berufs- und Betriebspädagogik und Erwachsenenbildung tätig. In ihrer Dissertation beschäftigte sie sich mit individuellen beruflichen Vorstellungen von Leiharbeiter*innen. Sie forscht aktuell zu Lern- und Bildungsprozessen im Rahmen von Bildungsfreistellungen/Bildungsurlaub sowie im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener.
antje.pabst@hsu-hh.de

Literatur

Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. (2018): Positionspapier. Politische Erwachsenenbildung braucht Freiräume. 20. Juni 2018; www.adb.de/download/stellungnahmen/AdB-Positionspapier_Bildungsfreistellung.pdf (Zugriff: 01.04.2020)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)/Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2019): Wissen Teilen. Zukunft Gestalten. Zusammen Wachsen. Nationale Weiterbildungsstrategie. Berlin: www.bmbf.de/files/NWS_Strategiepapier_barrierefrei_DE.pdf (Zugriff: 01.04.2020)
Bundesverfassungsgericht (1987): 188 Bildungsurlaub Nr. 1 Verfassungsmäßigkeit der hessischen und nordrhein-westfälischen Bildungsurlaubsgesetze. Beschluss vom 15.12.1987. Karlsruhe; http://datenbank.flsp.de/flsp/lpext.dll/Infobase8/b/bildungsurlaub? fn=document-frame.htm&f=templates&2.0# (Zugriff: 30.03.2020)
Faulstich, Peter (2013): 20 Jahre Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz. In: Netzwerk-Weiterbildung: www.netzwerk-weiterbildung.info/meldung_volltext.php?si=1&id=5290ca7e81974&akt=news_archiv&view=&lang=1 (Zugriff: 30.03.2020)
Frühwacht, Rosemarie/Gemein, Franz-Josef/Schröder, Antonius (2007): Vorlage der Landesregierung betreffend den Erfahrungsbericht an den Hessischen Landtag über die Durchführung des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub (2003–2006) nach § 14 Abs. 2 HBUG. Wiesbaden: Hessisches Sozialministerium
MWWK RLP – Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz (2019): Bericht der Landesregierung über Inhalt, Formen, Dauer und Teilnahmestruktur der Bildungsfreistellung für die Jahre 2017/2018. Vom 18. März 2019. Mainz: MWWK RLP
Pabst, Antje (2020): Eine Woche Bildungsurlaub – Überholt und unzeitgemäß? Ursprung und aktuelle Entwicklungen der Zeitformate in der Bildungsfreistellung. In: Dörner, Olaf/Grotlüschen, Anke/Molzberger, Gabriele/Käpplinger, Bernd (Hrsg.): Vergangene Zukünfte – Neue Vergangenheiten. Dokumentation der Jahrestagung der Sektion Erwachsenenbildung der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft vom 25.–27. September 2019 an der Universität Halle-Wittenberg. Opladen: Verlag Barbara Budrich (im Erscheinen)
Robak, Steffi (2015): Qualitative Interviews mit Bildungsurlaubsteilnehmenden: Funktionen der Partizipation an Bildungsurlaub – Anschlusslernen und Lern- und Verwertungsinteressen. Programmanalyse – Bildungsbereiche, Anbieter und Formate. In: Dies./Rippien, Horst/Heidemann, Lena/Pohlmann, Claudia (Hrsg.): Bildungsurlaub – Planung, Programm und Partizipation. Eine Studie in Perspektivverschränkung. Frankfurt am Main: Peter Lang, S. 207–272
Schmidt-Lauff, Sabine (2018): Betriebliche Weiterbildung: Bildungsurlaub. In: Krug, Peter/Nuissl, Ekkehard (Hrsg.): Praxishandbuch WeiterbildungsRecht. Stand Februar 2018. Köln: Wolters Kluwer, S. 1–38
Zeuner, Christine (2017): Bildungszeit für alle? Gedanken zur Bildungsfreistellung. Hamburg: Helmut-Schmidt-Universität, Open Access. http://edoc.sub.uni-hamburg.de/hsu/volltexte/2017/3172/pdf/Zeuner_Aufsatz_Bildungszeit_04.08.2017.pdf (Zugriff: 26.03.2020)
Zeuner, Christine/Pabst, Antje (2018): Eigenzeit für Bildung: Nachhaltige biographische Wirkungen. Überarbeitetes Vortragsmanuskript. Fachtagung „Bildungszeit sichert Zukunftschancen. 25 Jahre Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz“ am 12. April 2018 in Mainz; http://bildungsfreistellung-rlp.de/wp-content/uploads/2016/12/BF-in-RLP_Vortrag_12.04.2018_Zeuner-Pabst.pdf (Zugriff: 26.03.2020)
Zeuner, Christine/Pabst, Antje (2019): Bildungsurlaub als Initialzünder und Impulsgeber – Wirkungszusammenhänge zwischen Mehrfachteilnahme und biographischen Entwicklungen. In: Die Österreichische Volkshochschule 2, 267, S. 20–24; http://magazin.vhs.or.at/magazin/2019-2/267-fruehjahrsommer-2019/schwerpunkt-wirkungen/bildungsurlaub-als-initialzuendung-und-impulsgeber-wirkungszusammenhaenge-zwischen-mehrfachteilnahme-und-biographischen-entwicklungen (Zugriff: 26.03.2020)
Zeuner, Christine/Pabst, Antje (2020): Wirkungen von Bildungsprozessen: Messbar oder nachweisbar? Wirkungsforschung am Beispiel der Bildungsfreistellung. In: Magazin.at, 40 (im Erscheinen)