Außerschulische Bildung 2/2021

Kinderrechte, quo vadis?

Zum Stand der aktuellen Diskussion um Kinderrechte im Grundgesetz

 von Damaris Wardenga

1992 unterzeichnete Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention (KRK), die somit seit fast 30 Jahren als völkerrechtlicher Vertrag den Rang eines Bundesgesetzes in Deutschland genießt. Beinahe so lange wird von vielen Seiten in Deutschland die verbindliche Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz gefordert. So empfahl beispielsweise 2014 das Committee on the Rights of the Child die verfassungsrechtliche Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, um diesen einen Vorrang vor einfachem Bundesrecht einzuräumen (vgl. CRC 2014). Weiterhin zeigen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegebene Gutachten zur Umsetzung und Anwendung der KRK in Deutschland erhebliche Defizite auf, insbesondere im Hinblick auf das Kindeswohlprinzip sowie das Beteiligungsrecht von Kindern. Die Gutachten empfehlen, diese Prinzipien im Grundgesetz zu verankern (vgl. BMFSFJ 2017).

Nachdem im Bundestagswahlkampf 2017 nahezu alle im Bundestag vertretenen Parteien eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz forderten, einigten sich CDU und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung auf die Umsetzung. Im Januar 2021 wurde ein Referentenentwurf vorgelegt, der Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes ergänzen soll:

Was das Ende eines langen Prozesses sein sollte, war jedoch der Beginn einer kontroversen Diskussion in Parlament und Öffentlichkeit, bei der vielfältige Kritik am Entwurf laut wurde.