Außerschulische Bildung 2/2021

Kinderrechtsbildung – über, durch und für Kinderrechte

Zur Bedeutung eines gesamtgesellschaftlichen Kinderbewusstseins

Der folgende Beitrag widmet sich zunächst den Kinder- und Jugendrechten, hergeleitet aus der UN-Kinderrechtskonvention von 1989. Kurz wird der Frage nachgegangen, welche juristische Grundlage die UN-Kinderrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland besitzt. Als Brücke zur Befassung mit der Kinderrechtsbildung wird Partizipation von Kindern und Jugendlichen als eine der drei grundlegenden Säulen der Konvention beleuchtet. von Katharina Gerarts

Wenn Kinder und Jugendliche ernst genommen werden, wenn sie ernsthaft partizipieren und an Gesellschaft teilhaben können, so ist dies die Basis für Kinder- und Menschenrechtsbildung Kinderrechtsbildung ist Menschenrechtsbildung! Die Kinderrechtsbildung widmet sich im Speziellen den Menschrechten, die für Kinder und Jugendliche zwischen null und 18 Jahren in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben wurden. und für ein gesamtgesellschaftliches Kinderbewusstsein, welches die Bedürfnisse von Kindern ernst nimmt und ihr Handeln an diesen ausrichtet und orientiert.

Warum eigene Rechte für Kinder?

Alle Kinder sind Menschen. Daher gelten auch für Kinder die allgemeinen Menschenrechte, wie sie 1948 von den Vereinten Nationen in der Deklaration der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris genehmigt und verkündet wurden. Auch das deutsche Grundgesetz bekennt sich im Artikel 1 zu den Rechten jedes Menschen.