Das Bundesjugendkuratorium (BJK) stellt in seinem Zwischenruf „Digitalität von Kindheit und Jugend: Digitalpakt Kinder- und Jugendhilfe“ elf konkrete Forderungen auf. Die gegenwärtigen Herausforderungen während der Covid-19-Pandemie haben besonders deutlich werden lassen, dass die Kinder- und Jugendhilfe unzureichend auf die Herausforderungen und Chancen der Digitalität von Kindheit und Jugend vorbereitet ist. Der Zwischenruf beschreibt die Notwendigkeit einer differenzierten Digitalstrategie, die die soziale Infrastruktur für junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe ausgestaltet. Dazu gehört neben einer angemessenen Ausstattung mit Internetverbindungen sowie geeigneter Hard- und Software auch die Sicherung der fachlichen Qualität der Kinder- und Jugendhilfe im Zusammenhang mit den verschiedenen digitalen Formaten.
Ausgehend von einer kinderrechtlichen Perspektive unterstreicht das BJK die Relevanz diskriminierungsfreier Teilhabechancen sowie die Bedeutung des Kinder- und Jugendschutzes im digitalen Raum. Unterschiede in der digitalen Ausstattung und der sozialen sowie fachlichen Begleitung im institutionellen Gefüge des Aufwachsens führen zu einem Mehr an sozialer Benachteiligung unter den jungen Menschen. Der DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe muss fachliche Standards setzen, die Barrierefreiheit zum Ziel haben und Ausschlüsse sowie Stigmatisierungen auch in der digitalen Welt verhindern.
Eine zukünftige Bundesregierung sollte sich darüber verständigen, wie und mit welchen Ressourcen sie die Digitalstrategien mit Bezug auf die Kindheit und Jugend politisch unterstützen und wie sie einen DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und langfristig gestalten will.