Außerschulische Bildung 2/2020

Neues Dossier informiert in leichter Sprache über Jugendmedienschutz

Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung wachsen mit zahlreichen neuen Medien auf. Zum Fernseher, dem Radio und der Spielekonsole sind in den vergangenen Jahren Tablets und Smartphones hinzugekommen. Soziale Netzwerke im Internet nutzen junge Menschen täglich. Mit Freunden tauschen sie sich online über gemeinsame Hobbys und Interessen aus oder finden darüber neue Freunde. Auch Streaming-Dienste wie Netflix bieten rund um die Uhr Filme und Unterhaltung. Doch die Nutzung der neuen Medien bietet nicht nur Chancen und Möglichkeiten, sondern birgt auch Gefahren und Risiken für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sowohl soziale Netzwerke als auch Streaming-Dienste bieten Angebote, die nicht bedenkenlos konsumiert werden können, wie pornographische oder gewalthaltige Inhalte sowie die Gefahr des Cyber-Groomings (Ansprechen von Kindern über Computerspiele mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte) oder Cyber-Mobbings.

Mit dem Dossier „Jugendmedienschutz in Leichter Sprache“ wollen die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) und die Bundesvereinigung Lebenshilfe über die gesetzlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz informieren. Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrer*innen an Förderschulen, die mit betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, bietet der Ratgeber einen guten Einstieg in das Thema Jugendmedienschutz. Aber auch Eltern mit Beeinträchtigungen oder Kinder mit einer geistigen Behinderung oder Lern-Behinderung können darüber in einen Dialog treten.