Außerschulische Bildung 3/2022

Brücken schlagen

Gelebte Diversität in der inklusiven internationalen Jugendarbeit

Die Kreisau-Initiative e. V. hat Inklusion als festen Schwerpunkt in ihrer Jugendarbeit verankert. Unsere außerschulischen Bildungsangebote laden junge Menschen mit verschiedenen Hintergründen, Bildungserfahrungen, mit und ohne Beeinträchtigungen zu gemeinsamen Lernprozessen ein. Ein solches Projekt ist die inklusive internationale Jugendbegegnung „Brückenschlag“. Sie dient in diesem Text als Beispiel für ein Modellprojekt, das Einblicke in Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten inklusiver außerschulischer Bildungsarbeit gibt und einige wichtige Aspekte beleuchtet. von Elżbieta Kosek

Inklusion in der außerschulischen Bildungsarbeit

Es gehört zum Selbstverständnis der außerschulischen Bildungsarbeit, dass sie alle jungen Menschen – unabhängig von Herkunft, ethnischer und kultureller Zugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung und Beeinträchtigung – Zugang zu ihren Angeboten und zu gleichberechtigter Teilhabe ermöglicht. Damit hat die außerschulische Bildungsarbeit einen inklusiven Bildungsauftrag, der durch Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention untermauert wird und die Forderungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 26) und der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 28 und 29) bekräftigt.

Obwohl mittlerweile auch viele Förderprogramme das Thema Inklusion in der außerschulischen Bildungsarbeit zu einem prioritären Ziel erklärt haben, mangelt es an der Umsetzung. Nur ein kleiner Anteil außerschulischer Bildungsangebote wird ganz selbstverständlich inklusiv umgesetzt. Das hat verschiedene Gründe, die zum Teil auch auf Seiten der Bildungsanbieter*innen liegen. Unzureichende Räumlichkeiten, fehlende Barrierefreiheit, Angst vor Mehraufwand und zusätzlichen Kosten, fehlende Erfahrungen, Unsicherheiten im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und möglicherweise die irrtümliche Annahme, dass inklusive Projekte nicht umsetzbar sind, stellen nur einige Beispiele dar (vgl. IJAB 2020a, S. 26).