Gelebte Diversität in der inklusiven internationalen Jugendarbeit
Inklusion in der außerschulischen Bildungsarbeit
Es gehört zum Selbstverständnis der außerschulischen Bildungsarbeit, dass sie alle jungen Menschen – unabhängig von Herkunft, ethnischer und kultureller Zugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung und Beeinträchtigung – Zugang zu ihren Angeboten und zu gleichberechtigter Teilhabe ermöglicht. Damit hat die außerschulische Bildungsarbeit einen inklusiven Bildungsauftrag, der durch Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention untermauert wird und die Forderungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 26) und der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 28 und 29) bekräftigt.
Obwohl mittlerweile auch viele Förderprogramme das Thema Inklusion in der außerschulischen Bildungsarbeit zu einem prioritären Ziel erklärt haben, mangelt es an der Umsetzung. Nur ein kleiner Anteil außerschulischer Bildungsangebote wird ganz selbstverständlich inklusiv umgesetzt. Das hat verschiedene Gründe, die zum Teil auch auf Seiten der Bildungsanbieter*innen liegen. Unzureichende Räumlichkeiten, fehlende Barrierefreiheit, Angst vor Mehraufwand und zusätzlichen Kosten, fehlende Erfahrungen, Unsicherheiten im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und möglicherweise die irrtümliche Annahme, dass inklusive Projekte nicht umsetzbar sind, stellen nur einige Beispiele dar (vgl. IJAB 2020a, S. 26).