Außerschulische Bildung 3/2022

Inklusion als Gestaltungsstrategie in der politischen Jugendbildung

Klärungen, Potenziale und Herausforderungen

Den Begriff Inklusion eindeutig zu definieren, ist nicht leicht. Umso wichtiger ist es, sich immer wieder situativ zu vergewissern, was gemeint ist. In diesem Beitrag werden Zugänge für eine Definitionsklärung aufgezeigt und wird auf das Begriffsverständnis in der politischen Jugendbildung als Teil der Kinder- und Jugendarbeit im Kontext der SGB VIII-Reform eingegangen. Sechs daraus entstandene Beobachtungen zum aktuellen Inklusionsdiskurs werden mit dem spezifischen Blick auf die Kinder- und Jugendarbeit vorgestellt. Abgerundet wird der Beitrag durch Erkenntnisse aus verschiedenen Forschungen zur Umsetzung und Herausforderung inklusiver Gestaltungsstrategien in der Kinder- und Jugendarbeit. von Gunda Voigts

Unterwegs im „Begriffskarussell Inklusion“

Der Begriff Inklusion hat es in den letzten 20 Jahren mit einer rasanten Geschwindigkeit geschafft, (nicht nur) in die bildungspolitischen Debatten in Deutschland Einzug zu halten. Ausgangspunkt ist vor allem die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK).

Verstärkt wurden die Diskussionen im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe mit der Veröffentlichung des 13. Kinder- und Jugendberichts (Deutscher Bundestag 2009), in deren Folge aufgrund des inklusiven Ansatzes die sogenannte „Große Lösung SGB VIII“ vielfach debattiert wurde. Ziel sollte es sein, den Regelungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und den darin enthaltenen Leistungsansprüchen für alle jungen Menschen in Deutschland Geltung zu verschaffen und nicht mehr jene mit bestimmten diagnostizierten Behinderungen auszuschließen und in andere gesetzliche Anspruchsbereiche zu verschieben. Es folgten zwei Anläufe einer Reform des SGB VIII. In der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages blieb diese unter der Chiffre „Inklusive Lösung“ ohne Beschlussfassung und ist damit als gescheitert zu verbuchen. In der 18. Legislatur verwoben sich die Ideen stärker mit anderen Reformbedarfen. Im Ergebnis blieb das 2021 verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Dieses enthält den anerkennenswerten Ansatz, Kinder- und Jugendhilfe ab 2028 inklusiv zu gestalten, lässt jedoch das „Wie“ weitestgehend offen. Ob das KJSG so tatsächlich zur „Schubkraft für die Praxis“ (Smessaert 2022, S. 51) werden kann oder diese vom Bund und den Ländern (nicht nur finanziell) mit großen Herausforderungen alleingelassen wird, ist derzeit offen – die Weichen für inklusive Veränderungen sind auf jeden Fall gestellt.