Außerschulische Bildung 3/2022

Inklusion als Gestaltungsstrategie in der politischen Jugendbildung

Klärungen, Potenziale und Herausforderungen

Den Begriff Inklusion eindeutig zu definieren, ist nicht leicht. Umso wichtiger ist es, sich immer wieder situativ zu vergewissern, was gemeint ist. In diesem Beitrag werden Zugänge für eine Definitionsklärung aufgezeigt und wird auf das Begriffsverständnis in der politischen Jugendbildung als Teil der Kinder- und Jugendarbeit im Kontext der SGB VIII-Reform eingegangen. Sechs daraus entstandene Beobachtungen zum aktuellen Inklusionsdiskurs werden mit dem spezifischen Blick auf die Kinder- und Jugendarbeit vorgestellt. Abgerundet wird der Beitrag durch Erkenntnisse aus verschiedenen Forschungen zur Umsetzung und Herausforderung inklusiver Gestaltungsstrategien in der Kinder- und Jugendarbeit. von Gunda Voigts

Unterwegs im „Begriffskarussell Inklusion“

Der Begriff Inklusion hat es in den letzten 20 Jahren mit einer rasanten Geschwindigkeit geschafft, (nicht nur) in die bildungspolitischen Debatten in Deutschland Einzug zu halten. Ausgangspunkt ist vor allem die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK).

Verstärkt wurden die Diskussionen im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe mit der Veröffentlichung des 13. Kinder- und Jugendberichts (Deutscher Bundestag 2009), in deren Folge aufgrund des inklusiven Ansatzes die sogenannte „Große Lösung SGB VIII“ vielfach debattiert wurde. Ziel sollte es sein, den Regelungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und den darin enthaltenen Leistungsansprüchen für alle jungen Menschen in Deutschland Geltung zu verschaffen und nicht mehr jene mit bestimmten diagnostizierten Behinderungen auszuschließen und in andere gesetzliche Anspruchsbereiche zu verschieben. Es folgten zwei Anläufe einer Reform des SGB VIII. In der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages blieb diese unter der Chiffre „Inklusive Lösung“ ohne Beschlussfassung und ist damit als gescheitert zu verbuchen. In der 18. Legislatur verwoben sich die Ideen stärker mit anderen Reformbedarfen. Im Ergebnis blieb das 2021 verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Dieses enthält den anerkennenswerten Ansatz, Kinder- und Jugendhilfe ab 2028 inklusiv zu gestalten, lässt jedoch das „Wie“ weitestgehend offen. Ob das KJSG so tatsächlich zur „Schubkraft für die Praxis“ (Smessaert 2022, S. 51) werden kann oder diese vom Bund und den Ländern (nicht nur finanziell) mit großen Herausforderungen alleingelassen wird, ist derzeit offen – die Weichen für inklusive Veränderungen sind auf jeden Fall gestellt.

In Medien, Politik und der Wohlfahrtslandschaft wird von Inklusion geredet, ohne dass immer klar ist, was gerade gemeint ist.

Wer mitten in diesen Entwicklungen in das „Begriffskarussell Inklusion“ einsteigt, stößt auf sehr unterschiedliche Verständnisse. Je nachdem in welchem Abschnitt des Karussells mitgefahren wird, ist die Definition und die damit verbundene Perspektive eine andere. Das kann verwirren. Da gibt es den Bereich der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendhilfe, des sogenannten Regel- oder Förderschulsystems, der Sozialen Arbeit, Behinderten- bzw. Rehabilitationspädagogik oder auch des Gesundheitssystems mit seinem medizinischen Fokus. Ebenso wie es für Kinder einen Unterschied macht, ob sie im Karussell das rote Leiterfahrzeug steuern, in der königlichen Kutsche sitzen, auf dem Pferd reiten oder im Rennwagen rasen, sind die Sichtweisen der Vertreter*innen der ausdifferenzierten Systeme sehr unterschiedlich. Eine gemeinsame Sicht auf die verschwimmende Welt außerhalb des drehenden Karussells macht das nicht leichter. Träger, Fachkräfte und weitere Beteiligte aus den unterschiedlichen Bereichen stecken in ihren Rollen – und die Geschwindigkeit der Bewegung erschwert es, sich aus diesen zu lösen. Das Gespräch zwischen Akteur*innen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe kann so bereits daran scheitern, gar nicht zu bemerken, dass zwar ein und derselbe Begriff genutzt wird, aber sehr Verschiedenes gemeint ist. Bereits die Basis der Verständigung fehlt. So kommt es vor, dass mit Schwindelgefühl und Orientierungsverlust aus dem „Inklusionskarussell“ ausgestiegen wird. Die Mehrheit der Außenstehenden kann nur noch verschwimmende Realitäten wahrnehmen. Die begrifflichen Zugänge verwischen. In Medien, Politik und der Wohlfahrtslandschaft wird von Inklusion geredet, ohne dass immer klar ist, was gerade gemeint ist. Sprechen die einen inzwischen häufig von den „sogenannten“, „vermeintlichen“ oder „zugeschriebenen“ Behinderungen, halten die anderen an Diagnosetools fest, welche eine Zuordnung zu Behinderungskategorisierungen und in Folge Zugänge zu spezifischen Förderinstrumentarien bzw. sozialstaatlichen Leistungen ermöglichen oder verhindern. Beziehen sich Akteur*innen der Behindertenhilfe ihrem Auftrag entsprechend mit dem Begriff Inklusion vor allem auf Menschen mit diagnostizierten körperlichen oder geistigen Behinderungen, nutzen Akteure in der Kinder- und Jugendarbeit den Begriff häufig sehr weit. Sprechen sie über Inklusion in ihrem Angebotsportfolio, meinen sie damit meistens die große Vielfalt der Lebenslagen und -situationen junger Menschen und formulieren ihren Anspruch, möglichst viele dieser jungen Menschen zu erreichen und zusammenzubringen. Dabei haben Armutslagen, Flucht- oder Gewalterfahrungen, fehlende Bildungszugänge, herkunftsbedingte Chancenungleichheit wie psychische Erkrankungen eine wichtige Bedeutung.

Den Begriff Inklusion eindeutig zu definieren, kann so nicht gelingen. Umso wichtiger ist es, sich situativ zu vergewissern, was gerade gemeint ist, wenn davon gesprochen wird. Systematisch betrachtet, lassen sich mindestens zwei Zugänge für eine Definitionsklärung aufzeigen. Der erste Weg bietet die Definition über eine Formulierung des Adressat*innen-Verständnisses, der hier beispielhaft orientiert an Lindmeier/Lütje-Klose (2015) vorgestellt wird. Der zweite Weg betrachtet die konzeptionellen Kontroversen, hier beispielhaft in Anlehnung an Kuhlmann et al. (2019) erläutert.

Klärung des Adressat*innen-Verständnisses und Verortung in den geführten Kontroversen als Selbstvergewisserung der Begriffsverwendung

Wahrscheinlich könnten in einem Ranking der Verwendung von Fachbegriffen in der Kinder- und Jugendhilfe lediglich „Kinderschutz“ und „Partizipation“ eine ähnlich hohe Verwendungsquote wie der Begriff Inklusion beanspruchen. Zugleich bietet der Begriff wie dargestellt viele Optionen, intensive Debatten zu führen, ohne ähnliches zu meinen. Lüders (2014) überschrieb einen seiner Aufsätze in diesem Zusammenhang mit dem Titel „Irgendeinen Begriff braucht es ja …“. Auch die Verständigung darüber, was in der Kinder- und Jugendarbeit und explizit der politischen (Jugend)Bildung gemeint ist, bleibt vielschichtig.

Inklusion meint das Menschenrecht auf Teilhabe. Der Weg dahin ist der Abbau (gesellschaftlicher) Behinderungen. Foto: AdB

Lindmeier und Lütje-Klose (2015) analysieren drei Zugänge, um zu erfassen, worüber unter der „Metapher Inklusion“ gesprochen wird. Sie rücken das jeweilige Adressaten*innen-Verständnis in den Mittelpunkt. Ihr Kontext sind die Auseinandersetzungen um ein inklusives Schulsystem. Unterschieden wird ein „enges, behinderungsbezogenes Adressatenverständnis“ (2015, S. 7 f.), ein „weites auf ‚alle‘ Diversitätsmerkmale bezogenes Adressatenverständnis“ (ebd.) und ein „auf alle Lernenden, besonders aber auf vulnerable Gruppen bezogenes Adressatenverständnis“ (ebd.). Diese drei Zugänge können in die politische (Jugend-)Bildung übertragen und zur Abklärung des eigenen Verständnisses dienen und die Frage beantworten, auf wen konkrete inklusive Gestaltungsstrategien jeweils zielen. Dabei erscheint es wenig erfolgreich, diese Entscheidung programmatisch generalisierend zu treffen. Der professionelle Pragmatismus liegt darin, dies bei jedem einzelnen Vorhaben strategisch und konzeptionell zu definieren und damit Klarheit darüber zu schaffen, was wie jeweils erreicht werden kann und soll.

Integration geht von einem Mehrheits-Minderheits-Prinzip aus und folgert daraus, dass als (vermeintliche) Gruppen definierte Minderheiten sich in die Mehrheitsgesellschaft einfügen sollen, und deren Unterstützung vor allem darauf ausgerichtet ist. Inklusion meint mehr und anderes: Das Menschenrecht auf Teilhabe wird in den Vordergrund gestellt.

Wird über das Adressierungsprinzip hinausgedacht, kommen konzeptionelle und theoretische Kontroversen in den Fokus. Rückblickend wurde mit Ratifizierung der UN-BRK in Deutschland – auch in den Debatten der Kinder- und Jugendhilfe – auf die Abgrenzung des Inklusionsbegriffes zu Integrationskonzepten gesetzt. Im Kopf geblieben ist dies über die Grafiken mit den vielen bunten Punkten, welche Aktion Mensch in ihren Inklusions-Kampagnen verwendet. Wichtig ist die Unterscheidung bis heute. Integration geht von einem Mehrheits-Minderheits-Prinzip aus und folgert daraus, dass als (vermeintliche) Gruppen definierte Minderheiten sich in die Mehrheitsgesellschaft einfügen sollen, und deren Unterstützung vor allem darauf ausgerichtet ist. Inklusion meint mehr und anderes: Das Menschenrecht auf Teilhabe wird in den Vordergrund gestellt. Anspruch ist es, dass Teilhabe und Partizipation für alle möglich ist. Der Weg dahin ist der Abbau (gesellschaftlicher) Behinderungen – auch als Barrieren bezeichnet. Nur so kann das Menschenrecht auf volle, wirksame und gleichberechtige Teilhabe an der Gesellschaft für alle umgesetzt werden. Aus diesem Zugang leitet das Deutsche Institut für Menschenrechte (2016, S. 110) folgende Definition ab:

„Ausgangspunkt von Inklusion ist, dass alle Menschen von Beginn an das Recht haben, gleichberechtigt und selbstbestimmt Teil der Gesellschaft zu sein. Es genügt nicht, diejenigen, die ausgeschlossen sind, einzugliedern (Integration). Stattdessen muss eine Teilhabe von Anfang an möglich sein. Entsprechend zielen Inklusionsbemühungen darauf ab, Teilhabebarrieren abzubauen, sprich die Mechanismen, die Menschen aus der Gesellschaft ausschließen, abzubauen und Verfahren, Institutionen und Politiken so umzugestalten, dass jeder Mensch, so wie er ist, von Anfang an dabei sein kann. Mit Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention wurde Inklusion zunächst nur im Zusammenhang mit behinderten Menschen verwendet. Inzwischen wird häufig von einem weiten Verständnis von Inklusion gesprochen, das neben Behinderung auch andere mögliche Vielfaltsdimensionen meint.“

Daran anschließend können die beiden konzeptionellen Kontroversen, die in Deutschland nach wie vor geführt werden, erläutert werden. Benannt werden sie häufig in den Gegensatzpaaren „engeres versus erweitertes Inklusionsverständnis“ erstens und „gemäßigte versus radikale“ Inklusion zweitens (Kuhlmann/Mooge-Grotjahn/Balz 2019, S. 377). Die erste Kontroverse bezieht sich auf die erwähnte Frage, ob Inklusion sich im Schwerpunkt auf die Erschließung von Teilhabeoptionen für Menschen mit (diagnostizierten) Behinderungen konzentriert oder ob vielfältige Diversitätsdimensionen im Fokus stehen. In diesem Sinne würde sinnvoll mit einer intersektionalen Perspektive gearbeitet. Unabhängig vom klassischen, medizinisch geleiteten Behinderungsverständnis wären so auch andere in der Gesellschaft benachteiligte (Gruppen von) Menschen angesprochen. Die zweite Kontroverse zeigt den Konflikt um den Weg zu Veränderungen auf. Als „gemäßigt“ bezeichnete Ansätze zielen darauf hin, Inklusion in gesellschaftlichen Teilsystemen umzusetzen, also beispielsweise eine gleichberechtige Teilhabe im Schulsystem, auf dem Arbeitsmarkt oder der Kinder- und Jugendhilfe voranzubringen. Die sogenannte „radikale“ Umsetzung fordert ein, die Gesellschaft als solche inklusiv neu zu denken und zu gestalten (vgl. Kuhlmann et al. 2019).

Wird die aktuelle Reform des SGB VIII betrachtet, handelt es sich dabei zunächst um ein gesellschaftliches Teilsystem. Die Zusammenführung der Kinder- und Jugendhilfe mit Teilen der Behindertenhilfe trägt aber durchaus „radikale“ Elemente in sich, indem sie die Zweigliedrigkeit der Systeme auflösen und in eines zusammenführen will.

Auch für die politische Jugendbildung ist die Frage ungeklärt, ob mit Inklusion „nur“ die Neuausrichtung der Angebote auf die uneingeschränkte Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen erreicht werden soll – oder ob der Auftrag, sich politisch für die „radikale“ Inklusion und damit einen gesellschaftlichen Umbruch einzusetzen, mitinitiiert ist.

Auch für die politische Jugendbildung ist die Frage ungeklärt, ob mit Inklusion „nur“ die Neuausrichtung der Angebote auf die uneingeschränkte Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen erreicht werden soll – oder ob der Auftrag, sich politisch für die „radikale“ Inklusion und damit einen gesellschaftlichen Umbruch einzusetzen, mitinitiiert ist.

Begriffsverständnis in der politischen Jugendbildung als Teil der Kinder- und Jugendarbeit im Kontext der SGB VIII-Reform

Integration mit dem Leitmotiv einer von Mehrheiten geprägten Gesellschaft, in die sich Minderheiten einfügen sollen, abzugrenzen von dem, was Inklusion mit dem Recht aller Menschen auf gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft will, ist rückblickend eine entscheidende Zäsur. Theoretisch erscheint diese Differenzierung geklärt, praktisch bleibt der Unterschied virulent. Sowohl in schulischen Debatten wie der Kinder- und Jugendarbeit wird weiter davon ausgegangen, dass junge Menschen sich in die bestehenden Systeme (mit eventueller Unterstützung/Assistenz) einpassen, anstatt diese inklusiv neu ausgerichtet zu denken. Für die Kinder- und Jugendarbeit ist die Einfügung des neuen Abschnittes im §11 SGB VIII in diesem Zusammenhang betrachtet eher als ein Rückschritt zu bewerten (vgl. Abbildung 1).

Abbildung 1: Änderungen des SGB VIII im § 11 und deren Bewertung Grafik: Gunda Voigts

Nach dem in §11 (1) grundsätzlich geklärt ist, dass „Jungen Menschen (…) die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen (sind)“, wird mit der Reform eine gesondert definierte Gruppe von jungen Menschen herausgehoben erwähnt. Der eingefügte Satz lautet: „Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.“ Die Formulierung kann als (positive) Diskriminierung gelesen werden, denn „junge Menschen mit Behinderungen“ sind selbstredend „junge Menschen“. Insofern sind sie im bereits formulierten Grundsatz mit angesprochen. Der neue Einschub schafft also eine Abgrenzung, anstatt inklusives Denken zum Ausdruck zu bringen. Hart gesprochen zementiert die neu aufgenommene Formulierung einen exklusiven Denkansatz, indem Behinderungen als Besonderheit betont werden. Auch geht die Formulierung hinter das häufig vorhandene Verständnis im Feld zurück. Denn insbesondere in der Praxis der Kinder- und Jugendarbeit – deren Teil Jugendbildung ist – wird mit Inklusion konzeptionell eher dem weiten, möglichst viele Diversitätsmerkmale aufnehmenden Inklusionsverständnis gefolgt (vgl. aej/Aktion Mensch/Diakonie Deutschland 2015; Voigts 2014). Mit dem Satz wird aber politisch ein enges, behinderungsbezogenes Verständnis eingefügt. Das folgt einem rückwärtsgewandten Verständnis. Soll das erreicht werden, was inhaltlich in diesem Satz steckt, wäre der entscheidende Meilenstein gewesen, die Finanzierung für barrierefreie Angebotsorte und -inhalte klar zu regeln. Dies ist jedoch nicht erfolgt. So kann dieser Satz bisher nur als programmatisch-politischer „Flop“ bezeichnet werden.

Beobachtungen im aktuellen Inklusionsdiskurs mit Blick auf Kinder- und Jugendarbeit

An diese Bewertung anschließend werden sechs Beobachtungen zum aktuellen Inklusionsdiskurs im Anschluss an die SGB VIII Reform mit spezifischem Blick auf die Kinder- und Jugendarbeit geäußert.

Beobachtung I: In den (gesellschafts-)politischen Gesamtdebatten um die Reform des SGB VIII – Kinder- und Jugendstärkungsgesetz spielen die Auswirkungen der allgemeinen Veränderungen auf Kinder- und Jugendarbeit und auf deren konkrete Arbeitsfelder wie beispielsweise die Offene Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, die kulturelle Bildung oder die politische Bildung kaum eine Rolle.

Beobachtung II: In der Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendarbeit werden die mit der Gesetzesreform formulierten Veränderungen im Schwerpunkt unter dem Stichwort „Inklusion“ diskutiert und wird über eine bessere Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen, aber auch mit Fluchthintergrund oder aus Armutslagen gesprochen. Das steht im Gegensatz zu anderen Diskursen, welche den Kinderschutz, die Eingliederungshilfe, die Verfahrenslotsen oder die Ombudschaftstellen als weitere Themen der Reform in den Vordergrund stellen.

Beobachtung III: Kinder- und Jugendarbeit in all ihren Facetten ist nach wie vor mit den Herausforderungen und Folgen der Corona-Pandemie beschäftigt. Dazu gehört die Neugewinnung von Teilnehmenden bzw. Nutzer*innen und ehrenamtlich wie freiwillig Engagierten. Die Schließung der Kinder- und Jugendarbeit und in zeitlicher Folge die vielen einschränkenden Auflagen haben die Arbeit enorm erschwert. Dadurch entstandene finanzielle Engpässe gerade in Bildungsstätten der politischen Jugendbildung, der Wegfall von Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten für Ehrenamtliche oder das Verbot von verbandsprägenden Landes- und Bundesferienlagern stellen Herausforderungen dar, die Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit gerade bewältigen müssen. Die Frage nach inklusiven Gestaltungsstrategien ist dabei nur eine von sehr vielen, auf die konzeptionelle Antworten gefunden werden müssen (vgl. auch Voigts/Blohm 2022).

Beobachtung IV: In der Praxis der Kinder- und Jugendarbeit vollzieht sich gerade vereinzelt eine Veränderung mit Blick auf begriffliche bzw. konzeptionelle Zugänge. So ist aktuell in der Kinder- und Jugendarbeit eine Tendenz zu beobachten, Arbeitskreise nicht mehr unter dem Stichwort „Inklusion“ tagen zu lassen, sondern mit dem Titel „Diversität“ zu versehen. Das gilt auch für Tagungen, die sich nicht spezifisch auf Interessen und Bedarfe junger Menschen mit Behinderungen fokussieren, sondern verschiedene Dimensionen von Vielfalt zusammenführen. Ob daraus ein neuer Trend abzuleiten ist, erscheint noch offen. Das Handeln entspricht dem Konzept, intersektionales Denken als Schlüssel zur Auflösung der Problematik zu etablieren. Es wird zurecht darauf hingewiesen, dass „die komplexen Wechselwirkungen zwischen ungleichheitsgenerierenden Differenzkategorien (…) und die Bedingungen und Effekte der jeweiligen sozialen Markierungen in ihren Überlappungen“ (Mercherill/Plößer 2018, S. 287) in den Blick genommen werden müssen. Die Schwierigkeit dieses wichtigen Ansatzes scheint in der Praxis allerdings zu sein, dass der breite Blick auf die Dimensionen von Vielfalt die konkreten Interessen von jungen Menschen mit Behinderungen wieder in den Hintergrund treten lassen. Auch deshalb, weil die primär unter dieser Dimension zusammengeführten Interessenlagen junger Menschen kaum durch Selbstvertretungsstrukturen vertreten sind (vgl. Voigts 2020). Interessen von jungen Menschen, die sich unter der Dimension geschlechtlicher Vielfalt oder Migration zusammenfinden, treten (auch notwendiger Weise) stärker in den Vordergrund, mitunter auch durch die Selbstidentifikation von Fachkräften mit diesen Dimensionen. Für die Dimension Behinderung ist das selten der Fall. Das hierin deutlich werdende Dilemma von Inklusion, einerseits (vermeintliche) Gruppenzugehörigkeiten zu kreieren, da nur so Barrieren herausgefunden und überwunden werden können, anderseits aber gerade mit einem inklusiven konzeptionellen Ansatz nicht eindimensional „Gruppen“ zu kategorisieren oder ihren Interessen in den Hintergrund geraten zu lassen, ist bisweilen ungelöst. Zumal die Neuerung im SGB VIII im §11 genau diesen intersektionalen Ansatz ausblendet. Auch zeigt sich, dass Selbstorganisationen junger Menschen mit Behinderungen fehlen.

Beobachtung VI: Noch einmal auf den gesamtpolitischen Rahmen der Reform geblickt, ist sowohl auf bundespolitischer Ebene wie in den Bundesländern eher ein zögerliches Abwarten statt ein reformpolitisches, nach vorne gerichtetes Agieren zu beobachten. Zwar bieten einzelne zuständige Behörden in den Ländern aktuell Fachveranstaltungen zur Frage der Umsetzung in der Kinder- und Jugendarbeit an, mit Blick auf konkrete Umsetzungsprogramme halten sich die öffentlichen Träger aber bedeckt. Es wird mitunter auf den Bund geblickt und erwartet, dass dort Förderungen zur Verfügung gestellt werden oder offen geäußert, dass Kinder- und Jugendarbeit kein „Extrageld“ zur Umsetzung von Inklusion zu erwarten habe. Diese Aussagen erscheinen angesichts des neuen Satzes im §11 absurd, da Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit nur sehr selten überhaupt baulich barrierefrei gestaltet sind und Kinder- und Jugendarbeit schon jetzt als unterfinanziert zu bezeichnen sind.

Beobachtung VI: Veränderungen mit Blick auf Ausbildungen und Studiengänge werden noch zu wenig diskutiert, ebenso wie die Bedeutung von Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte im Kontext der Umsetzung der Veränderungen. Klar ist aber, dass Fachkräfte mit Blick auf die neuen Aufgabenbereiche neues Wissen und neue Kompetenzen benötigen. Zumindest erste Fachdiskurse in den wissenschaftlichen Gesellschaften (z. B. DGfE) oder in den fachlichen Arbeitsgemeinschaften der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. AGJ) sind gestartet.

Alle diese Beobachtungen deuten nicht darauf hin, dass die SGB VIII-Reform zeitnah neuen Schwung in die Debatten um eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit bringen kann. Eine wichtige Voraussetzung wäre, offen darüber zu sprechen, dass Inklusion als profilbildende Gestaltungsstrategie viele neue Herausforderungen und Aufgaben mit sich bringt – und das Ressourcen benötigt. Was es braucht, um den inklusiven Weg bewältigen zu können, ist mit besonderem Blick auf die politische Jugendbildung bisher nicht empirisch erforscht. Ergebnisse aus Studien in der Offenen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit lassen sich aber weitestgehend auf diese übertragen und werden daher zusammenfassend im nächsten Abschnitt vorgestellt.

Empirischer Blick: Was es für den Weg zu inklusiven Gestaltungsstrategien braucht

Aus verschiedenen Forschungen zu Umsetzungen und Herausforderungen inklusiver Gestaltungsstrategien in der Kinder- und Jugendarbeit lassen sich die folgenden elf strukturellen Voraussetzungen herausarbeiten (vgl. Voigts 2015; 2019; Petri/Voigts 2021).

Kinder- und Jugendarbeit benötigt für den Weg zu inklusiven Gestaltungsstrategien

  • die inklusive Haltung von Mitarbeitenden, Teams, Trägern und Organisationen. Dazu können Inklusionschecks einen Beitrag leisten. Zeitressourcen für die wichtige, regelmäßige Thematisierung sind erforderlich.
  • Planungssicherheit in der Finanzierung von Angeboten, Personal und Strukturen. Die Arbeit mit jungen Menschen aus besonderen Lebenslagen benötigt Kontinuität in der professionellen Beziehungsarbeit und Zeit der Fachkräfte für Fortbildungen zu besonderen Herausforderungen. Honorarkräfte können kein Ersatz, sondern nur Ergänzung für gesicherte hauptberufliche Fachkräftestrukturen sein.
  • geschultes Personal und damit auch finanzielle Sicherheit der Qualifizierung haupt-, nebenberuflich und ehrenamtlich Aktiver.
  • Orte des Austausches zur Weitergabe und Verstetigung neuer Erfahrungen und vorhandenen Wissens. Vernetzung ist wichtig und benötigt Zeit- und Finanzressourcen.
  • eine barrierearme, besser barrierefreie Umgebung (Einrichtungen, Ausschreibungen, Nutzungsorte).
  • das Angebot von Assistenzleistungen als Regelangebot in der Kinder- und Jugendarbeit.
  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte als Partner*innen und damit Zeit und Ressourcen für Elternarbeit.
  • gezielte Öffentlichkeitsarbeit für spezifische Zielgruppen, beispielsweise über Elternvereine, spezifische Verbände oder Förderschulen.
  • die Aufhebung der getrennten Beschulung von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen und bis dahin die Zusammenarbeit mit verschiedenen Schulformen. Am Ort Schule treffen junge Menschen Peers und bilden Freundschaften. Peer-Kontakte sind ein Hauptzugang in Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.
  • eindeutige und unterstützende politische und gesetzliche Rahmungen und Förderungen aus einer Hand.
  • strukturelle wie konkrete Kooperationen von Trägern der Kinder- und Jugendarbeit mit Trägern der Behindertenhilfe, Migrant*innen-Selbstorganisationen wie Wohlfahrtsverbänden.

Politische Jugendbildung als Part von Kinder- und Jugendarbeit mit inklusiven Potenzialen

Im Werben um die politische wie finanzielle Unterstützung bei der Schaffung der gerade ausgeführten strukturellen Voraussetzungen für eine inklusiv angelegte Kinder- und Jugendarbeit ist es von Bedeutung, einen Blick auf die Potenziale von Kinder- und Jugendarbeit einschließlich politischer Jugendbildung zu werfen.

Den Begriff Inklusion eindeutig zu definieren, kann so nicht gelingen. Umso wichtiger ist es, sich situativ zu vergewissern, was gerade gemeint ist, wenn davon gesprochen wird. Foto: Andi Weiland | andiweiland.de

Für Kinder und Jugendliche bietet Kinder- und Jugendarbeit Potenziale, die sie in ihrer Entwicklung und Positionierung in unserer demokratischen Gesellschaft stärken. Rauschenbach et al. (2010) fassen diese unter den vier Überschriften Bildung, Gemeinschaft, Verantwortung und Integration zusammen. Bildungspotenziale entfalten sich aus ihrer Sicht in Aneignungs- und Anerkennungsprozessen, die einhergehen mit Optionen der Selbstentfaltung und -bestimmung und in den Settings der Kinder- und Jugendarbeit „Erfahrungen, vergleichsweise frei von Zwängen“ (ebd., S. 237) sind. Verantwortungspotenziale gestalten sich durch freiwilliges Engagement, das sowohl der Gesellschaft wie der eigenen Kompetenzentwicklung dient (vgl. ebd., S. 251). Gemeinschaftspotenziale liegen in den vielen Angeboten des Erlebens und Gestaltens eines Miteinanders, den so entstehenden Kontakten und neuen Beziehung, aus dem ein „soziales Kapital“ (ebd., S. 257 f.) für das gesamte Leben entstehen kann. Die herausgearbeiteten Integrationspotenziale beziehen sich auf die Einbeziehung in soziale Netzwerke, das gesellschaftliche Leben und die eigenen Sozialräume (vgl. ebd., S. 261 f.).

Für Kinder und Jugendliche bietet Kinder- und Jugendarbeit Potenziale, die sie in ihrer Entwicklung und Positionierung in unserer demokratischen Gesellschaft stärken.

Fazit

In einer Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ wird an diese Gedanken anschließend resümiert, dass Kinder- und Jugendarbeit „der einzige institutionell gesicherte und staatlich geförderte Ort (ist), an dem Kinder und Jugendliche eigenständig gestaltbare und auslotbare Erfahrungsräume nutzen können, in denen nicht Erwachsene mit ihren Erwartungen Orientierungspunkte bilden und in denen eine Lernkultur vorherrscht, die auf Erfahrungen des alltäglichen Lebens setzt und so nachhaltige Wirkung auf die Bildungsprozesse entfaltet“ (AGJ 2011, S. 1). Die Potenziale von Kinder- und Jugendarbeit, mit ihrer Vielfalt möglichst vielen jungen Menschen unabhängig von Herkunft oder (zugeschriebenen) Behinderungen, Wohn- oder Finanzsituation, Geschlecht oder besuchter Schulform zugänglich zu machen, ist ein dringlicher an politisch Verantwortliche gerichteter Appell. Was dazu an Rahmenbedingungen benötigt wird ist deutlich und wurde hier empirisch basiert aufgezeigt. Damit das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zum großen inklusiven Wurf in der politischen Jugendbildung werden kann, braucht es die deutliche ideelle wie finanzielle Förderung der öffentlichen Träger.

Zugleich ist der an Kinder- und Jugendarbeit gerichtete inklusive Anspruch in einer sozial zerrissenen, auf Selektion und Segmentierung ausgelegten Gesellschaft eine große Herausforderung. Ein wichtiger Schritt in der Umsetzungspraxis ist es, beständig zu reflektieren und nach außen klar zu benennen, was gerade mit dem Begriff Inklusion gemeint ist und was konkret daraus folgen soll. Nur so werden erreichbare Ziele formuliert und diese strategisch erreicht. Kinder- und Jugendarbeit zeigt sich an vielen Stellen bereits offen, inklusiv und diversitätsbewusst. Diese Bestrebungen einerseits nach innen gerichtet zu verstärken und damit im Sinne der aufgezeigten Definitionen eine gemäßigte Inklusion mit dem Fokus auf Änderungen im eigenen System zu erreichen, ist notwendig. Anderseits braucht es politische Jugendbildung als starken Player, der im Sinne von jungen Menschen in ihrer Vielfalt für eine radikale Inklusion in der Gesellschaft eintritt. Sich dafür Vernetzungen und damit Partner*innen zu suchen, bleibt eine herausfordernde und wichtige Aufgabe.

Zur Autorin

Professorin Dr. Gunda Voigts, Dipl. Päd., ist Professorin für Theorien Sozialer Arbeit und Kinder- und Jugendarbeit an der HAW Hamburg.
gunda.voigts@haw-hamburg.de

Literatur

aej – Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland/Aktion Mensch/Diakonie Deutschland (Hrsg.) (2015): „Auftrag Inklusion“ – Perspektiven für eine neue Offenheit in der Kinder- und Jugendarbeit. Arbeitshilfe für die Praxis. Bonn u. a.
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (2011): Kinder- und Jugendarbeit unter Gestaltungsdruck. Zur Notwendigkeit, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten und weiterzuentwickeln. Positionspapier. Berlin
Deutscher Bundestag (Hrsg.) (2009): Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Drucksache 16/12860 Berlin: BMFSFJ
Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.) (2016): Menschenrechte. Material für die Bildungsarbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen. Berlin: DIMR
Kuhlmann, Carola/Mogge-Grotjahn, Hildegard/Balz, Hans-Jürgen (2019): Konzeptionelle Kontroversen der Sozialen Inklusion. Voraussetzungen und theoretische Bezüge. In: Soziale Arbeit, Heft 10, S. 377–383
Lindmeier, Christian/Lütje-Klose, Birgit (2015): Inklusion als Querschnittsaufgabe in der Erziehungswissenschaft. In: Erziehungswissenschaft 26 (2015) 51, S. 7–16
Lüders, Christian (2014): „Irgendeinen Begriff braucht es ja …“ Das Ringen um Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe. In: Soziale Passagen, 6. Jg., Heft 1, S. 21–53
Mecheril, Paul/Plößer, Melanie (2018): Diversity und Soziale Arbeit. In: Otto, Hans-Uwe/Thiersch, Hans/Treptow, Rainer/Ziegler, Holger (Hrsg.): Handbuch Soziale Arbeit. München: Reinhardt, S. 283–292
Petri, Julianna/Voigts, Gunda (2021): Mit den Augen von Jugendlichen – Was braucht inklusive Kinder- und Jugendarbeit? Erste Ergebnisse eines Praxisforschungsprojektes zur Situation in Hamburg. In: Forum für Kinder- und Jugendarbeit (2), S. 53–56. DOI: 10.48441/4427.215
Rauschenbach, Thomas/Borrmann, Stefan/Düx, Wiebken/Liebig, Reinhard/Pothmann, Jens/Züchner, Ivo (2010): Lage und Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg. Dortmund u. a.; https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Kinder-Jugendliche/Expertise_Kinder-u-Jugendarbeit-in-BW_2010.pdf (Zugriff: 03.08.2022)
Smessaert, Angela (2022): Inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestalten: Der Prozess kommt in Fahrt! In: Forum Jugendhilfe, Heft 2, S. 49–55
Voigts, Gunda (2014): Projekt „Auftrag Inklusion – Perspektiven für eine neue Offenheit in der Kinder- und Jugendarbeit“. Standortbestimmung und Inklusions-Check. In: deutsche jugend, 62. Jg., Heft 11, S. 469–476
Voigts, Gunda (2015): Kinder in Jugendverbänden – Eine empirische Untersuchung zu Strukturen, Konzepten und Motiven im Kontext der gesellschaftlichen Debatten um Inklusion. Opladen u. a.: Barbara Budrich
Voigts, Gunda (2019): Inklusive Gestaltungsstrategien in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ergebnisse eines Praxis-Forschungsprojektes. In: deutsche jugend 67 (7–8), S. 331–338
Voigts, Gunda (2020): Der Auftrag Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit. Entwicklungen, Herausforderungen, Zukunftsvisionen. In: Teilhabe 59 (3), S. 108–112
Voigts, Gunda/Blohm, Thurid (2022): Offene Kinder- und Jugendarbeit in Corona-Zeiten aus Sicht von Fachkräften. Eine empirische Studie zur Situation von Einrichtungen in Hamburg. Leverkusen: Barbara Budrich