Außerschulische Bildung 2/2023

Jugendpolitische Strategien gegen ungleiche Lebenslagen junger Menschen

Für eine vollständige Teilhabe brauchen junge Menschen Sichtbarkeit, Ressourcen und Beteiligungsrechte

Das Achte Buch des Sozialgesetzes (SGB VIII) garantiert jedem jungen Menschen ein Recht auf Förderung. Der Staat verspricht, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen und positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen. Dennoch prägen soziale Ungleichheiten den Alltag von Millionen junger Menschen. Politische Strategien im Kampf gegen Ungleichheit sind noch wenig ausgereift und kohärent. Im Text werden Ursachen beleuchtet und Lösungen skizziert, die politische und gesellschaftliche Teilhabe stärken und dem Anspruch des SGB VIII nahekommen können. von Tom Urig und Michael Scholl

Ressourcen sind in Gesellschaften ungleich verteilt. Soziale Gruppen verfügen in Deutschland über unterschiedliche Zugänge zu Einkommen und Eigentum, schulischer Bildung, Berufsausbildung, Arbeitsbedingungen, zur Nutzung kultureller Angebote, zu Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, Mobilität und Chancen zur politischen Beteiligung. Die Aufzählung ist unvollständig, konzentriert sich aber zunächst auf sozio-ökonomische Faktoren.

In einer ökonomisch geprägten Gesellschaft sind Einkommen und Eigentum entscheidende Faktoren, die Einfluss auf alle anderen sozio-ökonomischen Faktoren haben: auf formale Bildung und Schulabschluss, Ausbildung und Studium sowie den Beruf als wesentliche Grundlage für die finanzielle Lage. Als äußere Umstände kommen die Lage des Wohnortes (ländlich oder urban), die Wohnsituation sowie die Herkunft hinzu. Der Besitz von Kulturgütern und die kulturelle Praxis sind ebenfalls sozio-ökonomische Faktoren, zunehmend verbunden mit den Möglichkeiten der Digitalisierung.

Zu Gruppen, die einen schlechteren Zugang haben oder denen ein solcher droht, gehören insbesondere Haushalte mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der von der BAG Katholische Jugendsozialarbeit regelmäßig veröffentlichte Monitor Jugendarmut zeigt seit Jahren auf: Jugendliche und junge Erwachsene, die von Armut und Ausgrenzung betroffen oder bedroht sind, sind dies vor allem durch das Elternhaus und dessen Haushalts-Nettoeinkommen. Statistisch korreliert das Einkommen mit dem Bildungsstand. Deswegen wachsen diese jungen Menschen schon als Kleinkind mit geringeren Startchancen auf (vgl. BAG KJS 2022b).

In einer ökonomisch geprägten Gesellschaft sind Einkommen und Eigentum entscheidende Faktoren, die Einfluss auf alle anderen sozio-ökonomischen Faktoren haben: auf formale Bildung und Schulabschluss, Ausbildung und Studium sowie den Beruf als wesentliche Grundlage für die finanzielle Lage.

Wissenschaftlich ist hinreichend belegt, dass vor allem der ökonomische Hintergrund junger Menschen ihre Bildungs- und Zukunftschancen bedingt. Rund 47.500 Schüler*innen haben 2021 die Schule ohne Abschluss verlassen (vgl. Bertelsmann-Stiftung 2023). Mit Hauptschulabschluss verließen 2021 rund 122.000 Schüler*innen die Schule, mit mittlerem Abschluss etwa 334.000, mit Abitur knapp 263.500 (vgl. Statista 2023). Die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt sind aber sogar mit „nur“ einem Hauptschulabschluss gering. Der Monitor Jugendarmut 2022 bringt die Situation dieser jungen Menschen recht anschaulich auf den Punkt: Wie Monopoly mit nur einem Würfel spielen – während alle anderen zwei nutzen dürfen.

„Niedriges Einkommen + prekäre Wohnlagen + Flucht- oder Migrationsgeschichte durch Notlagen im Herkunftsland = beim Monopoly nur zuzuschauen.“ Foto: Stock Birken/unsplash

Schule als verpflichtender Ort, den alle Kinder und Jugendlichen durchlaufen müssen, schafft bereits Ungleichheit durch unterschiedliche Schulformen wie Haupt-, Real- oder Gesamtschule und Gymnasium. Lediglich in den Grundschulen haben alle Schüler*innen annähernd gleiche Bedingungen. Im weiteren Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung wird stark differenziert. Verstärkt wird die Differenz durch unterschiedliche Leistungsanforderungen in den Curricula der Bundesländer. Das Schulsystem selbst wird damit zur wesentlichen Quelle der Ungleichheit – strukturell und zunächst unabhängig von individuellen Fähigkeiten. Pisa-Studien dokumentieren regelmäßig die Leistungsunterschiede in den Bundesländern. Vergleichstest innerhalb der Bundesländer selbst wiederum lassen Schlüsse auf Faktoren wie Lebenslage (Einkommen, Wohngegend) oder Herkunft zu. In der Summe vieler Statistiken lässt sich die Formel aufstellen: Niedriges Einkommen + prekäre Wohnlagen + Flucht- oder Migrationsgeschichte durch Notlagen im Herkunftsland = beim Monopoly nur zuzuschauen.

Nach der Schule führt für die meisten Menschen der Weg über Ausbildung und Studium in die Erwerbsarbeit, die eine gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig finanziell absichern sollte. Entscheidend ist, ob entsprechende Ausbildungs- und Studienplätze zur Verfügung stehen. In ländlichen Regionen ist das Angebot an Ausbildungsplätzen oft eingeschränkt, Studienplätze sind meist im urbanen Raum vorhanden. Das steht im Zusammenhang mit Standorten der Unternehmen in Industrie und Handel, des Handwerks sowie der Dienstleister (zum Beispiel im Gesundheits-, Erziehungs- und Verwaltungsbereich) in einer Region. Hinzu kommt, ob ein laufender oder notwendiger Strukturwandel – verursacht beispielsweise aktuell durch einen geplanten Kohleausstieg – gelingt. Der Faktor Region wiederum geht einher mit dem kulturellen Angebot – inklusive Zugang zum Internet. Der ist Grundlage für die Digitalisierung von Bildung, Ausbildung und Beruf, von Kommunikation und Informationsbeschaffung, von Freizeitgestaltung, Mobilität sowie von politischer Bildung und Beteiligung: Ohne Netz keine Teilhabe.

Eine digitale Ausstattung sowie digitale Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen korrelieren mit dem Netto-Einkommen eines Haushaltes, mit dem Bildungsgrad und der Wohn- und Lebenslage. Haushalte mit einem Einkommen von 2.000 Euro netto besitzen weniger Hardware und Zugang als Haushalte mit einem monatlichen Einkommen von 3.000 Euro und mehr. Am Beispiel des Smartphones beschreibt der Digitalindex, dass 66 % der Haushalte unter 2.000 EUR ein Smartphone besitzen, in Haushalten über 3.000 EUR sind es 94 % (vgl. Initiative D21 2021).

Eine digitale Ausstattung sowie digitale Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen korrelieren mit dem Netto-Einkommen eines Haushaltes, mit dem Bildungsgrad und der Wohn- und Lebenslage.

Neben diesen äußeren Faktoren, die ohne Anspruch auf Vollständigkeit skizziert sind, beeinflussen innere Umstände als Faktoren die soziale Ungleichheit: also die individuellen körperlichen, geistigen, seelischen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen eines Menschen sowie das Geschlecht, die Religion oder die sexuelle Orientierung. Sozio-ökonomische Faktoren wirken stark auf die Persönlichkeit. Der Monitor Jugendarmut macht zum Beispiel deutlich: Kinder und Jugendliche aus armen Familien sind nicht nur in stark erhöhtem Maße von Krankheit, sondern auch von Beeinträchtigungen und Behinderungen betroffen (vgl. BAG KJS 2018). „Gesundheit“ wiederum spielt bei den Lebens- und Zukunftsperspektiven eine große Rolle. Nach wie vor spielt auch das Geschlecht eine Rolle, etwa bei der Wahl des Berufes, bei der Bezahlung, bei Aufstiegschancen. Die Zahl der Studien und Statistiken dazu ist groß.

Die Pandemie hat soziale Ungleichheiten aufgezeigt und gerade die Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in schwierigen Situationen verschärft, so zeigt es unter anderem die Trendstudie Jugend in Deutschland (vgl. Hurrelmann/Schnetzer 2022). Die gegenwärtige Situation des Wohnungsmarktes, die Steigerungen der Energiekosten und die aktuelle Inflation betreffen zudem neben allem anderen diejenigen viel stärker, die mit geringerem Einkommen und schlechteren Chancen oder mit sichtbaren Merkmalen der Herkunft (Hautfarbe, Sprache) sich der multiplen Krise und ihren Folgen stellen müssen.

Jugendsozialarbeit nimmt Jugendliche und junge Erwachsene in den Blick, denen die Zugänge zur vollständigen gesellschaftlichen Teilhabe, also zu allen relevanten Ressourcen, erheblich erschwert sind.

Jugendsozialarbeit nimmt Jugendliche und junge Erwachsene in den Blick, denen die Zugänge zur vollständigen gesellschaftlichen Teilhabe, also zu allen relevanten Ressourcen, erheblich erschwert sind. „Jugendsozialarbeit richtet sich gezielt an junge Menschen, die Benachteiligung oder Diskriminierung erleben. Sie versteht sich als Akteur, der junge Menschen etwa mit Streetwork und mobilen Angeboten niedrigschwellig erreicht, der sozialpädagogische Beziehungen aufbaut und in der Schulsozialarbeit oder Jugendberufshilfe erfolgreich Zugänge zur formalen Bildung schafft.“ (Pingel 2018)

Strategien gegen Ungleichheit und für die Teilhabe aller jungen Menschen

Ausbildung und Beruf

Ausschlaggebend für die umfassende Teilhabe junger Menschen sind Chancen und Kompetenzen, die sie im Bildungs- und Ausbildungssystem erfahren bzw. entwickeln (vgl. Pingel/Urig 2020). Wenn über die Teilhabe aller jungen Menschen gesprochen wird, muss auch über Inklusion gesprochen werden. Inklusion im Verständnis der Katholischen Jugendsozialarbeit heißt: Alle jungen Menschen haben ein Recht auf Teilhabe in allen Lebensbereichen. Inklusion erfordert einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel, der die Organisation von Bildung, beruflicher Förderung und Arbeit grundlegend verändert. Bislang ist nicht nur die Schule stark gegliedert und exkludierend angelegt. Die Förderung am Übergang in den Beruf ist in verschiedene Rechtskreise und nach Zielgruppen stark differenziert organisiert. Zudem gibt es zahlreiche Programme und Bildungswege auf Landesebene. Eine verlässliche Begleitung junger Menschen ist dadurch erschwert. Die Infrastruktur der lebenswelt-, bildungs- und arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit sowie des sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens muss konsequent inklusiv und kooperativ ausgebaut und abgesichert werden, damit sie zuverlässig und niedrigschwellig allen jungen Menschen zur Verfügung steht. Handlungsleitend muss dabei sein, die Begleitung in der Schule und der Übergänge aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die mögliche Eigenständigkeit und das Arbeitsleben verlässlich und rechtskreisübergreifend abzusichern (vgl. BAG KJS 2022a).

Armut und Ausgrenzung mindern schon bei Kleinkindern die Startchancen Foto: AdB

2013 erschien der 14. Kinder- und Jugendbericht – Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. In ihrer Stellungnahme beschrieb die damalige Bundesregierung: „Die Eröffnung individueller Lebensperspektiven für junge Menschen ist eine je nach Ausgangslage differenzierte Gestaltungsaufgabe in privater und öffentlicher Verantwortung. Zentrales politisches Anliegen der Bundesregierung ist es daher, faire Chancen trotz herkunftsbedingter Ungleichheiten zu eröffnen durch die individuelle Förderung junger Menschen von Anfang an und die dafür erforderlichen strukturellen Rahmenbedingungen.“ (BMFSFJ 2013, S. 6) Dies ist nun immerhin zehn Jahre her, aber von den beschriebenen „fairen Chancen trotz herkunftsbedingter Ungleichheiten“ hat sich die Gesellschaft wohl eher noch weiter entfernt. Die im eigentlichen Bericht 2013 aufgezeigten Notwendigkeiten sind vielfach nicht oder unzureichend umgesetzt.

Schon 2013 wird von der Kinder- und Jugendhilfe gefordert: „… mehr als bisher mit der Gesellschaft kommunizieren, Transparenz über ihre Leistungen und deren Wirkung herstellen und für eine effiziente Erbringung der größtenteils öffentlich finanzierten Leistungen sorgen.“ (Ebd., S. 7) Zum letzteren Punkt sollte die von der Bundesregierung derzeit geplante „Kindergrundsicherung“ eine passende Antwort sein. Etwa jeder fünfte junge Mensch ist in Deutschland auf staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung angewiesen. Diese haben sehr unterschiedliche Grundlagen und Bedingungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe für Kinder, Leistungen auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes u. a.). Die geplante Kindergrundsicherung soll den Zugang zu einer verbesserten Leistung vereinfachen, mit einem Garantiebetrag unabhängig vom Einkommen der Eltern und mit einem altersgestaffelten Zusatzbeitrag für jedes Kind. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit ist es dabei wichtig, dass auch an volljährige Jugendliche, die bei den Eltern ausziehen, der Garantiebetrag direkt ausgezahlt wird.

Zu der oben aufgezeigten Forderung „mehr als bisher mit der Gesellschaft zu kommunizieren“ und „Transparenz über ihre Leistungen und deren Wirkung“ herzustellen, haben die öffentlichen aber auch die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe noch einige „Hausaufgaben“ zu machen. So erlebte die BAG Katholische Jugendsozialarbeit Anfang 2023 bei Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten zur geplanten „Ausbildungsgarantie“, dass bewährte Konzepte und Instrumente wenig bekannt oder gar nicht im Blick waren; zum Beispiel das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen, das derzeit (nur) etwa 200.000 jungen Menschen Mobilität auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ermöglicht.

Der Ball liegt hier aber nicht nur im Feld der Kinder- und Jugendhilfe. Auch die Verantwortlichen in den Ministerien und die Fachpolitiker*innen in den Parlamenten sind aufgerufen, deutlich stärker als bisher bei Gesetzesvorhaben, die junge Menschen betreffen, die Expertise der freien Träger und vor allem deren Praxiserfahrung zu nutzen. Und natürlich müssen Jugendliche als Expert*innen in eigener Sache beteiligt werden.

Teilhabe, politische Beteiligung und politische Bildung

Die Lebensphase Jugend ist prägender Zeitraum für die Qualifizierung, Verselbstständigung und Selbstpositionierung und entscheidend für eine gelingende soziale und gesellschaftliche Integration (vgl. BMFSFJ 2017). Armut schränkt Jugendliche bei den drei genannten Herausforderungen ein: Wenn junge Menschen unter Armut leiden, bestimmt das ihr ganzes Leben (vgl. BAG KJS 2018). Gerechte Bildungschancen zu schaffen und eine berufliche Ausbildung für alle jungen Menschen sicherzustellen, ermöglicht im hohen Maße Teilhabe und politisches Engagement. Die Bedarfe und Zugangschancen junger Menschen in schwierigen Lebenslagen werden im Bildungssystem und bei politischen Bildungsangeboten sowie deren methodischer Ausgestaltung häufig nicht mitgedacht. Hier setzt Jugendsozialarbeit an: Sie soll Jugendlichen gemäß § 13 SGB VIII „(…) zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen (…) sozialpädagogische Hilfen“ bieten, die ihre schulische und gesellschaftliche Integration sicherstellen. Diesen Auftrag darf die soziale Arbeit nicht (länger) paternalistisch verstehen: Zwar geht es auch um Prävention, den Schutz vor Diskriminierung und Exklusion, aber diese muss zentral auf Befähigung zur Teilhabe beruhen, was nur durch die Erfahrung echter und durchgängig gelebter Partizipation gelingen kann. Es geht also nicht nur darum, auf eine spätere Teilhabe vorzubereiten, sondern es geht um ein höchstmögliches Maß der Beteiligung innerhalb der Einrichtungen und Angebote, an allen Fragen, die die Jugendliche in ihrem Alltag betreffen (vgl. Pingel/Urig 2020).

Die Lebensphase Jugend ist prägender Zeitraum für die Qualifizierung, Verselbstständigung und Selbstpositionierung und entscheidend für eine gelingende soziale und gesellschaftliche Integration.

Echte Partizipation ist mehr als eine partielle Beteiligung, die ein Mitwirken oder Mitentscheiden zuweilen mal zulässt oder auch nicht. Die grundlegende Haltung für partizipative Prozesse ist es, Kinder und Jugendliche als Expert*innen in eigener Sache zu sehen. Um es deutlich zu formulieren: Beteiligung von jungen Menschen findet nur da wirklich statt, wo Erwachsene (Sozialarbeiter*innen, Lehrer*innen …) bereit sind, bewusst auf einen Teil ihrer Macht zu verzichten. Dazu gehört Zutrauen in die Jugendlichen, aber auch eine aktive Unterstützung durch ein Schaffen von geeigneten (geschützten) Freiräumen sowie Angeboten an Formaten und Methoden. Demokratiebildung wird dann wirksam, wenn Partizipation fester Teil des pädagogischen Konzepts ist und tagtäglich demokratisches Miteinander (vor)gelebt wird und nicht nur im Rahmen von einzelnen Maßnahmen. Gute politische Bildung setzt an der Lebenswirklichkeit von Jugendlichen an. Dies gilt umso mehr bei Jugendlichen, die von Benachteiligung oder Beeinträchtigung betroffen sind. Nicht die Vermittlung von Faktenwissen über staatliche Institutionen und deren demokratisches Zusammenwirken stehen beim non-formalen politischen Lernen im Fokus. Es geht zuerst um die Fragen und Probleme, die Jugendliche alltäglich erleben. Politische Bildung kann jungen Menschen helfen, Bewertungen vorzunehmen, Perspektiven zu erkennen und Verantwortung gegenüber sich selbst und der Gesellschaft wahrzunehmen. Eine zentrale Erfahrung ist dabei die der Selbstwirksamkeit. Durch ganzheitliches und praktisches Lernen und Tätigsein – wie es etwa in Produktionsschulen oder Jugendwerkstätten in der Jugendsozialarbeit praktiziert wird – erfahren junge Menschen konkrete Erfolge und Anerkennung. Durch das eigene Gestalten eines Projektes, das ein Anliegen der Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt, erfahren und lernen Jugendliche schwierige Situationen – und Herausforderungen der Gesellschaft – aus eigener Kraft zu analysieren und erfolgreich bewältigen zu können. Das mögliche Scheitern eines solchen Projektes gehört zum politischen Lernen (vgl. Urig 2019).

Digitale Teilhabe

Das soziale Leben von jungen Menschen und die zentralen Herausforderungen von Qualifizierung, Verselbstständigung und Selbstpositionierung des Jugendalters sind mehr und mehr durch einen digitalisierten Alltag geprägt, stellte das Bundesjugendkuratorium 2021 fest und zog den Schluss: „Entsprechend zieht eine Unterschiedlichkeit in der digitalen Infrastruktur, Ausstattung und sozialen sowie fachlichen Begleitung im institutionellen Gefüge des Aufwachsens auch eine wachsende soziale Benachteiligung nach sich.“ (Bundesjugendkuratorium 2021, S. 1)

Gute politische Bildung setzt an der Lebenswirklichkeit von Jugendlichen an. Dies gilt umso mehr bei Jugendlichen, die von Benachteiligung oder Beeinträchtigung betroffen sind.

Weil digitale Teilhabe soziale Teilhabe sichert, muss sie barrierefrei ermöglicht werden. Das ist jedenfalls die Überzeugung der BAG Katholische Jugendsozialarbeit. Und deswegen muss in einem ersten Schritt die Lücke geschlossen werden, die zwischen von Armut betroffenen oder bedrohten jungen Menschen gegenüber Gleichaltrigen besteht. Zur Erinnerung: Nur zwei Drittel der Haushalte mit niedrigem Einkommen sind digital ausreichend ausgestattet, entsprechend auch die jungen Menschen in diesen Haushalten.

Zu einer inklusiven digitalen Teilhabe für alle jungen Menschen gehören ein einfacher und sicherer Zugang zu digitaler Hardware, zu digitaler Infrastruktur und zum Internet genauso wie Möglichkeiten des Kompetenzerwerbs. Der Staat muss einen flächendeckenden Zugang zum Internet garantieren und die digitale Teilhabe (Hardware und Netz-Zugang) als Teil einer Grundsicherung für alle finanzieren. Auf diesem Fundament können weitere Stufen digitaler Teilhabe aufbauen, exemplarisch werden hier drei beschrieben:

„Die grundlegende Haltung für partizipative Prozesse ist es, Kinder und Jugendliche als Expert*innen in eigener Sache zu sehen.“ Foto: AdB

Die digitale Beziehungsarbeit und die Begleitung junger Menschen: Sie ist Teil der Jugendsozialarbeit. Das gilt für die Schulsozialarbeit und die Jugendberufshilfe, für die aufsuchende Jugendsozialarbeit oder das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen. In diesen Bereichen werden benachteiligte junge Menschen begleitet und unterstützt. Kontakte und Beziehungen zu den Jugendlichen werden verstärkt hybrid oder digital gestaltet. Digitale Angebote werden konzipiert, erprobt und weiterentwickelt: über Messenger, den gezielten Einsatz von Sozialen Medien, mit Videokonferenz-Tools sowie mit Lern-Tools und Lern-Plattformen. Konkrete Digitalisierungsprozesse in sozialpädagogisch begleiteten außerbetrieblichen Angeboten der Berufsausbildung, Ausbildungsvorbereitung und Berufsorientierung könnten stärker initiiert und implementiert werden, wenn sie langfristig finanziert werden. Nicht nur die Einrichtungen der Jugendsozialarbeit, sondern auch deren sozialpädagogische Fachkräfte müssen dazu entsprechend ausgestattet und fortgebildet sein. Teilhabe bedeutet hier, nicht nur die jungen Menschen selbst, sondern auch die Jugendsozialarbeit besser auszustatten. Gelingt das nicht, bleiben junge Menschen mit sozialpädagogischem Unterstützungsbedarf jetzt und künftig abgehängt. Abgehängt auch bei Entwicklungen in der Ausbildung 4.0, im Studium – sofern das überhaupt erreichbar ist – und in einer Arbeitswelt, die zunehmend digitaler wird.

Die digitale politische Bildung: Sie gewinnt an Bedeutung, weil der digitale Raum längst zentral für Diskurse, politische Auseinandersetzung und Projektionsfläche für das Entwickeln einer Haltung ist. „Ohne digitale Angebote kann man heutzutage in der politische Bildung einpacken“, stellte Thomas Krüger als Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb bereits 2017 fest (Krüger 2017). Durch die Möglichkeiten der Digitalisierung sei die Bandbreite an Informationsquellen ebenso gewachsen wie die sichtbare Vielfalt an Erfahrungen. Es ist nun einfacher, sich mit Menschen zu vernetzen, die einen ähnlichen Hintergrund, Erfahrungs- und Erlebnishorizont haben. Klingt erstmal gut, hat aber nicht nur positive Folgen: Austausch und Überschneidung mit anderen Erfahrungswelten nehmen ab, sogenannte Echokammern bilden sich. Es entstehen zwar auch Haltungen, sie werden aber kaum mehr reflektiert und in Frage gestellt. Die Stigmatisierung ganzer Gruppen greift ebenso Raum wie Hass und Hetze – ein Risiko für eine plurale und starke Demokratie. Das eigentliche Potenzial der Digitalisierung in der politischen Bildung – soziales Miteinander über örtliche Grenzen hinweg, neue Verbindungen zwischen Menschen und deren Ideen, Reflexion und Diskurs – wird durch diese Formen der Ausgrenzung zu einer Gefahr für den Zusammenhalt einer Gesellschaft, auf die besonders benachteiligte junge Menschen angewiesen sind.

Die digitale Beteiligung: Sie öffnet – zunächst theoretisch – politischen und gesellschaftlichen Einfluss und Mitwirkung aller. Weil digitale Medien nur bedingt an Ort und Zeit gebunden sind, können Organisationen, Initiativen sowie Politik und Verwaltung sie nutzen, um sich mit jungen Menschen auszutauschen und mit ihnen gemeinsam Entscheidungen vorzubereiten oder sogar zu treffen, heißt es in den Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung (vgl. BMFSFJ/DBJR 2022). Möglichkeiten des Austausches werden erweitert und demokratisiert, wenn sie entsprechend teilhabegerecht organisiert sind. Teilhabegerecht im Sinne benachteiligter junger Menschen bedeutet: adressat*innengerecht und in wahrnehmbarer Form vorhanden, möglichst barrierefrei erreichbar, durch pädagogische Fachkräfte begleitet sowie mit jungen Menschen aus der Zielgruppe der Jugendsozialarbeit entwickelt und reflektiert.

Wie können Jugendsozialarbeit und politische Bildung gemeinsam wirken?

Aus Sicht der Katholischen Jugendsozialarbeit gehören Lernen und das (Er-)Leben von Demokratie bzw. demokratischen Prozessen zusammen (vgl. BAG KJS 2019). Der klassische Ort, an dem jugendliche Selbstorganisation und politisches Lernen zusammentreffen, ist die Jugendarbeit und hier sind es vor allem die Jugendverbände, die durch ihre Verfasstheit, Demokratie ganz unmittelbar erlebbar machen. Jugendliche in prekären Lebenslagen, die Benachteiligung im Bildungssystem und in der Gesellschaft erfahren, sind hingegen in der Regel nicht organisiert. Wo es dann keinen etablierten Jugendclub, kein Jugendzentrum oder andere Anlaufstelle im Quartier gibt, braucht es viel Zeit für die Kontaktanbahnung und den Aufbau von Vertrauen. Die Praxiserfahrungen zeigen, dass auch hoch motivierte politische Bildner*innen größte Schwierigkeiten haben können, diese „bildungsbenachteiligte“ Zielgruppe überhaupt zu erreichen (vgl. Urig 2019). Die Angebote der Jugendsozialarbeit sind häufig eingezwängt in die Grenzen des Schulsystems, die Maßnahmenformate der Arbeitsförderung oder die Vorgaben des Jobcenters. Es fehlt an Zeit, Räumen, Freiräumen. Teilhabe und Demokratie dürfen nicht allein Ziel von Jugendsozialarbeit sein, sondern müssen direkt erfahrbar werden, wenn politische Bildung gelingen soll. In diesem Sinne muss sich Jugendsozialarbeit verstärkt als zentrales Handlungsfeld der Demokratiebildung und des politischen Lernens wahrnehmen. Dies gelingt nur, wenn Jugendliche auf der Basis von Teilhabe Selbstwirksamkeit und Anerkennung erleben. Nur dann können Entwicklungen von Jugendlichen unmittelbar und entlang ihrer Lebensthemen und Erfahrungen (Leben auf der Straße, Armut und Ausgrenzung, Abwertung und Entmachtung, Erfolge und Chancen etc.) thematisiert und Handlungsoptionen durch Selbstermächtigung und Befähigung eröffnet werden.

Wie können Jugendsozialarbeit und politische Bildung gemeinsam Jugendliche stark machen?

Der 16. Kinder- und Jugendbericht beschreibt im Kapitel 15.6 Jugendsozialarbeit aus unserer Sicht recht treffend, dass Jugendsozialarbeit sich sehr politisch versteht; aufgrund der Armuts- und Benachteiligungslagen und der „lebensweltlichen Betroffenheit“ ihrer Adressat*innen. Der Bericht stellt fest, dass sich auf dieser Grundlage ein Fachdiskurs zur politischen Bildung etabliert. Und weiter heißt es dort: „Es wird darauf ankommen (…) den Anschluss an die Fachdiskussion bzw. den Austausch mit den Debatten um politische Bildung zu finden.“ (BMFSFJ 2020, S. 494)

Auch schon vor dem 16. Kinder- und Jugendbericht gab es Kooperationen zwischen politischer Bildung und Jugendsozialarbeit. Besonders hervorzuheben sind hier das „Netzwerk Verstärker“ der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb. Es wendet sich als „offenes Netzwerk“ an Akteure und Organisationen aus der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit, aus Schule, Wissenschaft und Verwaltung sowie Jugendliche aus den Zielgruppen. Oder seit 2018 die Kooperationen im Programm Respekt Coaches der Jugendmigrationsdienste. Gerade bei der Zusammenarbeit im Programm Respekt Coaches ist zu beobachten, dass zunächst Hürden und Barrieren abgebaut werden mussten. Politische Bildung und Jugendsozialarbeit mussten sich erst kennenlernen. Ansätze, Konzepte, Methoden und Strukturen sind beiderseits oft nicht oder nur oberflächlich bekannt. Hier konnten (und können) auch die Fachkräfte voneinander lernen. Aus der Zusammenarbeit sind weitere gemeinsame Projekte entstanden. So kooperieren etwa die BAG Katholische Jugendsozialarbeit und die Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKSB e. V.) zur Fortbildung von Fachkräften zur Demokratiebildung.

Wer allen Jugendlichen Teilhabe und politische Partizipation ermöglichen will, braucht nicht nur eine geklärte eigene Haltung zur Partizipation und ein passendes methodisches Repertoire. Es braucht Wissen um die Lebenslagen junger Menschen und die Kenntnisse zu den jeweiligen Angeboten und Möglichkeiten von Jugendsozialarbeit und politischer Bildung.

Gerade hier gibt es jedoch Aufholbedarf. Fachkräfte der Jugendhilfe und der Jugendsozialarbeit aber auch politische Bildner*innen brauchen Qualifizierung. Wer allen Jugendlichen Teilhabe und politische Partizipation ermöglichen will, braucht nicht nur eine geklärte eigene Haltung zur Partizipation und ein passendes methodisches Repertoire. Es braucht Wissen um die Lebenslagen junger Menschen und die Kenntnisse zu den jeweiligen Angeboten und Möglichkeiten von Jugendsozialarbeit und politischer Bildung.

Gute gemeinsam konzipierte Fortbildungsangebote sollten einhergehen mit der Bildung von Netzwerken, Thinktanks und Laboren mit der Jugendsozialarbeit und den etablierten Trägern der politischen Bildung, mit Akademien und Jugendverbänden und den vielen Einrichtungen, Projekten und engagierten Trainer*innen. Ziele sind der fachliche Austausch, die Qualitätsentwicklung, das Erfinden von neuen Formaten und Methoden und nicht zuletzt die Lobbyarbeit für die politische Bildung mit Jugendlichen, die von Benachteiligung und individueller Ausgrenzung betroffen sind.

Zu den Autoren

Tom Urig ist Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit e. V. und derzeit Sprecher des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit.
tom.urig@bagkjs.de
Michael Scholl ist Grundlagenreferent der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit e. V.
michael.scholl@bagkjs.de

Literatur

BAG KJS – Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit e. V. (Hrsg.) (2018): Monitor Jugendarmut in Deutschland; www.bagkjs.de/wp-content/uploads/2018/11/Monitor-Jugendarmut-in-Deutschland-2018.pdf (Zugriff: 10.03.2023)
BAG KJS – Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit e. V. (Hrsg.) (2022a): Erklärung „Teilhabe und Ausbildung für alle jungen Menschen – Inklusion muss weitergehen“; www.bagkjs.de/erklaerung-teilhabe-und-ausbildung-fuer-alle-jungen-menschen-inklusion-muss-weitergehen (Zugriff: 10.03.2023)
BAG KJS – Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit e. V. (Hrsg.) (2022b): Monitor Jugendarmut 2022 „Jugendarmut hat viele Gesichter“; www.bagkjs.de/monitor-jugendarmut-2022 (Zugriff: 10.03.2023)
BAG KJS – Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit e. V. (Hrsg.) (2019): Impulspapier: Ganzheitlich und lebensweltorientiert! Demokratiebildung in der katholischen Jugendsozialarbeit; www.bagkjs.de/wp-content/uploads/2019/11/2019-11-19-Impulspapier-Demokratiebildung_BAGKJS-1.pdf (Zugriff: 10.03.2023)
Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.) (2023): Jugendliche ohne Hauptschulabschluss. Demographische Verknappung und qualifikatorische Vergeudung. Autor: Klaus Klemm. Gütersloh: Bertelsmann; www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/jugendliche-ohne-hauptschulabschluss-1 (Zugriff: 10.03.2023)
BMFSFJ (Hrsg.) (2013): Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland; BT-Drucksache 17/12200; www.bmfsfj.de/resource/blob/93146/6358c96a697b0c3527195677c61976cd/14-kinder-und-jugendbericht-data.pdf (Zugriff: 10.03.2023)
BMFSFJ (Hrsg.) (2017): Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland; BT-Drucksache 18/11050; www.bmfsfj.de/resource/blob/115438/d7ed644e1b7fac4f9266191459903c62/15-kinder-und-jugendbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf (Zugriff: 10.03.2023)
BMFSFJ (Hrsg.) (2020): Kinder- und Jugendbericht. Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter. BT-Drucksache 19/24200; www.bmfsfj.de/resource/blob/162232/27ac76c3f5ca10b0e914700ee54060b2/16-kinder-und-jugendbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf (Zugriff: 10.03.2023)
BMFSFJ/DBJR (Hrsg.) (2022): Qualitätsstandards für Kinder- & Jugendbeteiligung. Impulse zur Weiterentwicklung in Theorie und Praxis; https://standards.jugendbeteiligung.de/digitale-beteiligung-e-partizipation (Zugriff: 10.03.2023)
Bundesjugendkuratorium (2021): Digitalität von Kindheit und Jugend: Digitalpakt Kinder- und Jugendhilfe. Ein Zwischenruf des Bundesjugendkuratoriums; https://bundesjugendkuratorium.de/data/pdf/press/bjk_2021_digitalpakt.pdf (Zugriff: 10.03.2023)
Hurrelmann, Klaus/Schnetzer, Simon (2022): Jugend in Deutschland – Trendstudie Sommer 2022; https://simon-schnetzer.com/blog/pressemitteilung-zur-trendstudie-sommer-2022 (Zugriff: 10.03.2023)
Initiative D21 (2021): D21 DIGITAL INDEX 2020/2021. Jährliches Lagebild zur Digitalen Gesellschaft; https://initiatived21.de/app/uploads/2021/02/d21-digital-index-2020_2021.pdf (Zugriff: 10.03.2023)
Krüger, Thomas (2017): Digitale Teilhabe als Voraussetzung für soziale Teilhabe. Keynote zum DIVSI-Bucerius Forum in Hamburg am 11. Mai 2017; www.bpb.de/die-bpb/presse/248495/digitale-teilhabe-als-voraussetzung-fuer-soziale-teilhabe-hamburg-11-mai-2017 (Zugriff: 10.03.2023)
Pingel, Andrea (2018): Jugendsozialarbeit. In: Böllert, Karin (Hrsg.): Kompendium Kinder- und Jugendhilfe, Bd. 1. Wiesbaden, S. 737–754
Pingel, Andrea/Urig, Tom (2020): Platz da?! Räume für Partizipation und Demokratiebildung in der Jugendsozialarbeit. In: Journal für politische Bildung, Ausgabe 2/2020, S. 22–27
Statista (2023): Anzahl der Schulabsolventen/-abgänger in Deutschland im Abgangsjahr 2021 nach Abschlussart; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/235973/umfrage/schulabsolventen-abgaenger-in-deutschland-nach-abschlussart (Zugriff: 10.03.2023)
Urig, Tom (2019): Es geht um echte Partizipation! Politische Bildung mit „bildungsbenachteiligten“ Jugendlichen. In: Jugendsozialarbeit aktuell, Nr. 179, 9/2019, S. 1–4