Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt im Kontext feministischer Debatten
Das Projekt „Trans Murder Monitoring“ nimmt an, dass zwischen 2008 und 2020 weltweit mindestens 3.664 Morde an Trans*Personen verübt wurden (vgl. Fütty 2023, S. 306). Zwischen Oktober 2021 und September 2022 wurden global 327 Morde an trans* und gender-diversen Menschen gezählt. 95 % der Opfer waren Trans*Frauen oder trans*feminine Personen. In Deutschland wurde in diesem Zeitraum ein Mord verübt, in Frankreich zwei und in der Türkei vier Morde, die damit trauriger Spitzenreiter in Europa ist (vgl. TGEU 2022).
Studien zur Situation von geschlechterdiversen oder inter*Menschen im Arbeitsleben fehlen für Deutschland fast völlig (vgl. Fütty et al. 2020, S. 13). Dies lässt sich als eine Dimension der „institutionellen Unsichtbarmachung der Existenz von inter*, trans* und (anderen) abinären Menschen“ deuten (ebd., S. 25). Trans*Menschen berichten in qualitativen Studien über „alltägliche Benachteiligungen, Mobbing und Gewalt“ am Arbeitsplatz (vgl. ebd., S. 29). Laut einer Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte aus 2000 fühlen sich 47 % der Inter*Befragten und 45 % der Trans*Befragten bei der Jobsuche oder in der Beschäftigung diskriminiert (zit. in ebd., S. 30). Trotz überdurchschnittlicher Bildung gab in der qualitativen Interviewstudie „Out im Office?!” in den Jahren 2016/17 rund ein Viertel der Trans*Befragten ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro an, in der Teilgruppe der nicht-binären Befragten waren es 40 % (vgl. Frohn/Meinhold/Schmidt 2017, S. 30; auch Steinsberger 2022). Diese wenigen Zahlen sind Ausweis für einen großen Gender Pay Gap und massive Diskriminierungen von gender-diversen Personen.
LGBTIQA*-Bewegungen kämpfen aufgrund dieser Situation in Deutschland seit langem dafür, gesetzlichen Anti-Diskriminierungsschutz zu gewähren und die Nicht-Binarität von Geschlecht anzuerkennen. Das nun vom Ampel-Kabinett auf den Weg gebrachte „Selbstbestimmungsgesetz“ soll Inter*, Trans* und allen nicht-binären Personen die Möglichkeit eröffnen, ihre Geschlechtsidentität so zu leben, wie sie sie empfinden, und es will ihnen dazu leichter machen, den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister zu ändern. Doch das Gesetz hat Mängel, da es weder einen nicht-diskriminierenden Zugang zu Gesundheitsversorgung noch gleichberechtigte Elternschaft ermöglicht (vgl. Becker 2023). Dennoch kann das Gesetz als ein weiterer Schritt betrachtet werden, um die Verletzungsoffenheit von und Gewalt gegen Inter, Trans und nicht-binäre Personen zu minimieren. Bereits die Veränderung des Personenstandsgesetzes im Jahr 2018, das ermöglichte, den Geschlechtseintrag offen zu lassen, das aber noch immer pathologisierte, stellte das seit dem 19. Jahrhundert kulturell und gesetzlich verankerte System der Zweigeschlechtlichkeit in Frage.

Allerdings ist das Selbstbestimmungsgesetz höchst umstritten. Die Protagonist*innen in den Kämpfen gegen das Gesetz, die Kämpfe um Zweigeschlechtlichkeit sind, könnten unterschiedlicher nicht sein: Die autoritären Rechten von der Alternative für Deutschland (AfD), wie auch die Rechte in anderen europäischen Ländern, fürchten mit der Erosion von Zweigeschlechtlichkeit, also von zwei klar unterscheidbaren und (natürlich) unterschiedlichen Geschlechtern um die Auflösung jeglicher Identität, vor allem der nationalen Identität. Gleichheitsfeministinnen kämpfen mit anderen Argumenten gegen das Selbstbestimmungsgesetz: Sie hegten bereits gegenüber dem theoretischen Ansatz der Dekonstruktion die Befürchtung, dass damit die Benachteiligung und Unterdrückung von Frauen nicht mehr benannt, nicht mehr skandalisiert und bekämpft werden könne. Frauen verschwänden damit als politische Subjekte. Darüber hinaus wird befürchtet, das Geschlecht zu ändern sei eine Mode geworden, die morgen wieder bereut werde. Doch das sind m. E. falsche Einschätzungen. Wir sind vielmehr an einem Zeitpunkt, wo die Phase der seit dem 19. Jahrhundert zwanghaften Einverleibung von Zweigeschlechtlichkeit – Karin Hausen (1976) hatte dies die Erfindung der polarisierten Geschlechtscharaktere genannt – allmählich zu Ende geht. In dieser Übergangsphase wollen meine Überlegungen definitorische Schneisen in feministische Debatten über Geschlecht, Vielfalt, Diversität und Intersektionalität schlagen.
Wie das „Unbehagen an Geschlecht“ begann
Die Idee der Dekonstruktion führte gleichsam unweigerlich zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Judith Butlers (1991) Buch „Gender Trouble“ postulierte noch einmal, aber mit einem anderen theoretischen Hintergrund das, was Simone de Beauvoir (1951) Jahrzehnte zuvor in ihrem Buch „Das andere Geschlecht“ zum Ausdruck gebracht hatte: „Man wird nicht als Frauen geboren, man wird dazu gemacht.“ Butler führte aus, dass dies nicht nur die Frauenrolle, nicht nur die gesellschaftlichen Zuschreibungen, wie Frauen und Männer sein sollen, was sie tun sollen oder nicht dürfen, betrifft – all das, was mit dem englischen Begriff „gender“ gemeint ist. Sondern dies gelte, so Butler, genauso für „sex“, also für die körperliche Beschaffenheit. Auch diese sei nicht natürlich gegeben, sondern erhalte nur und erst im Diskurs ihre Bedeutung und werde erst dadurch Wirklichkeit. Dies heißt nicht – wie vielfach missinterpretiert –, dass Körperlichkeit beliebig oft, beliebig schnell verändert oder gewechselt werden könnte. Vielmehr will die Dekonstruktion von Körperlichkeit hervorheben, dass beispielsweise die Rolle von Hormonen oder Genen – die landläufig als natürlich gegebene Ausstattung und Ausweis für zwei unterschiedliche Geschlechter gesehen werden – erst durch biologische und medizinische Forschung wichtig wurde. Bevor sie wissenschaftlich erkannt und erforscht wurden, waren sie kein, und schon gar kein eindeutiges Unterscheidungsmerkmal zwischen zwei distinkten Menschengruppen. Im Übrigen wissen wir, dass diese Unterschiede gar nicht so eindeutig sind. Mit der Dekonstruktion war also auch die lange in der feministischen Forschung gängige Unterscheidung zwischen „gender“ und „sex“, die einst die Befreiung von Geschlechterrollen legitimieren sollte, obsolet. Dafür aber wurde das kritische Bewusstsein für die Konstruktion von Binarität und Zweigeschlechtlichkeit geschärft und damit auch die Möglichkeit eröffnet, dieses Regime zu überwinden.
Vor allem aber bot der Dekonstruktionsansatz Intersex- und Trans*gender-Personen Anknüpfungspunkte und Argumente, sich ihrer körperlichen Konstitution, ihrer Geschlechtsidentität und ihrer zwanghaft-gewaltvollen chirurgischen Vereindeutigung oder psychisch-mentalen Zuschreibung bewusst zu werden und sich dagegen zu wehren. Ihre Erfahrungen und Gefühle, die Gewalt, die ihnen angetan wird, konnte nun offensiver benannt werden und fand, wenn auch nur langsam, politisches Gehör.
Die Auseinandersetzungen um die Anerkennung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt fand Anknüpfungspunkte in der feministischen Wissenschaft und in der feministischen Bewegung, die, wie bei vielen Veränderungen gemeinsam agieren, wenn auch nicht immer in nur harmonischer Weise. Feministische Wissenschaft war von Anfang an eine „Bewegungswissenschaft“. Manche verwenden diesen Begriff abschätzig, um feministische Wissenschaft als unwissenschaftlich zu diskreditieren. Demgegenüber will der Begriff darauf hinweisen, dass emanzipatorische und kritische wissenschaftliche Erkenntnis immer in einer sozialen und politischen Praxis verortet ist.
Die Dekonstruktion von Geschlecht und heteronormativer Zweigeschlechtlichkeit der frühen 1990er Jahre war von einem weiteren Konzept begleitet, dem der Intersektionalität, also dem Blick auf die herrschaftsförmigen Verknüpfungen multipler Ungleichheitsstrukturen.
Die wissenschaftliche Idee der Dekonstruktion entstand im Kontext der queer-feministischen Bewegung, und sie resultierte schließlich darin, dass die aus der Dekonstruktion hervorgehende Vielfalt geschlechtlicher und sexueller Identitäten eine neue Bewegung entstehen ließ. Lesbische Frauen und schwule Männer, bisexuelle, Inter*sex- und Trans*gender-Personen, asexuelle und agender sowie queere Menschen formen die inklusive LGBTIQA*-Bewegung. Diese setzt sich für die Anerkennung von sexueller und geschlechtlicher Diversität, also der Vielfalt des sexuellen Begehrens, der sexuellen körperlichen Beschaffenheit und der Geschlechtsidentität ein und wehrt sich gegen binäre Zuschreibungen, gegen Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität.
Konflikte im Feminismus
„Den“ Feminismus gibt es nicht, vielmehr existieren Unterschiede zwischen feministischen Bewegungen, Zielen und Strategien wie auch zwischen feministischen Wissenschaftsansätzen. Ein verengter Feminismusbegriff will den Kampf um Rechte, Anerkennung und Gleichheit auf (biologische) Frauen begrenzen, ohne die Unterschiedlichkeit dieser Gruppe zu reflektieren. Diese Vorstellung korrespondiert mit einem liberalen Feminismuskonzept, das auf die Integration von Frauen in existierende (männliche) Strukturen abzielt – in Führungspositionen in der Wirtschaft, in politische Entscheidungspositionen oder in die Medien. Doch bereits den ersten feministischen Bewegungen des 19. Jahrhunderts ging es um mehr, nämlich um ein gutes Leben für alle Menschen. Dieses sahen die Frauenbewegungen im Patriarchat mit seinem einseitigen Fokus auf Männer, also seine Androzentrik, als nicht realisierbar an. Der bürgerlichen Frauenbewegung in Deutschland ging es daher um die Ergänzung der Männerwelt durch das Weibliche, allerdings mit der differenzfeministischen Hoffnung verbunden, durch diese kulturelle Strategie das patriarchale System aus den Angeln zu heben, ohne jedoch Klassenunterschiede zu bedenken. Doch zu diesem Zeitpunkt waren die Frauenbewegungen in Deutschland bereits mit der Klassenfrage konfrontiert, sahen doch einige Protagonisten der Arbeiterbewegung den Kampf gegen den Kapitalismus als zentraler an, denn jenen gegen das Patriarchat.
Auch den feministischen Bewegungen nach dem 2. Weltkrieg ging es um eine umfassende Transformation der patriarchalen Lebensweise und nicht allein um eine Verbesserung der Situation von Frauen. Spätestens in den 1990er Jahren wurde klar, dass die Gruppe „der“ Frauen nicht existiert, vielmehr wurde nun die Diversität von Frauen thematisiert. Daraus folgte eine lange Suche nach politischen und theoretischen Wegen trotz dieser Unterschiede aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Ethnizität, Nationalität, Religion und Klasse eine gemeinsame politische Orientierung der Emanzipation zu gewinnen. Dies bedeutete die Suche nach einer Strategie, die nicht nur den Widerspruch zwischen Frauen und Männern beseitigen oder besser: Geschlecht dekonstruieren will, sondern weitere Herrschaftsstrukturen zu überwinden sucht – die kapitalistische Klassenstruktur, Heteronormativität, Ableismus, Rassismus und (post-)koloniale Unterdrückung. Dies ist das Anliegen der queer-feministischen Bewegungen – wie beispielswese in den Frauenstreiks in Südeuropa und Lateinamerika – und queer-feministischer Wissenschaft.
Ein Paradigma wird neu entdeckt: Intersektionalität
Die Dekonstruktion von Geschlecht und heteronormativer Zweigeschlechtlichkeit der frühen 1990er Jahre war von einem weiteren Konzept begleitet, dem der Intersektionalität, also dem Blick auf die herrschaftsförmigen Verknüpfungen multipler Ungleichheitsstrukturen. Ursprünglich entstand diese Idee in der Schwarzen Frauenbewegung (vgl. u. a. Combahee River Collective 1977; Davis 1983; Crenshaw 1989; 1991), die darauf hinweisen wollte, dass Schwarze Frauen anderen bzw. weiteren Diskriminierungsformen ausgesetzt sind als weiße Frauen. Eine intersektionale Perspektive, die die Multiplizität von Herrschaft in patriarchalen, kapitalistischen Gesellschaften sichtbar macht, impliziert ebenfalls die politische Strategie, dass feministische Kämpfe für Freiheit und Gleichheit die Vielfalt von Herrschaft berücksichtigen müssen.
Eine intersektionale Perspektive, die die Multiplizität von Herrschaft in patriarchalen, kapitalistischen Gesellschaften sichtbar macht, impliziert die politische Strategie, dass feministische Kämpfe für Freiheit und Gleichheit die Vielfalt von Herrschaft berücksichtigen müssen.
Die zweiten Frauenbewegungen waren sich der Unterschiedlichkeit und Ungleichheit von Frauen seit längerem durchaus bewusst: Schon vor der Queer-Bewegung wurde das Thema der sexuellen Orientierung heftig diskutiert, ebenso wie Fragen von Ethnizität und Migration, oft freilich als „Gastarbeiterinnenfrage“. Im deutschen Sprachraum war das Problem multipler Ungleichheiten nicht neu. Intersektionalität als wissenschaftliches und politisches Konzept kam aber just zum Zeitpunkt der Verunsicherung durch den Dekonstruktionsgedanken auf die Agenda und wurde daher zunächst in der Bewegung wie auch der Wissenschaft eher skeptisch diskutiert. Die Skepsis der feministischen wissenschaftlichen Diskussion im deutschen Sprachraum lag nicht zuletzt darin begründet, dass in der US-amerikanischen Debatte multiple Herrschafts- und Ungleichheitsstrukturen zunächst vor allem auf der Ebene der Identität diskutiert wurden. Erst allmählich – und dies war auch ein Beitrag der deutschsprachigen Debatten – wurde schließlich auch die Ebene von Regimen, also verfestigten Strukturen, und die Bedeutung von staatlicher Regulierung multipler Ungleichheit diskutiert.

Ich habe in früheren Texten einen staats- und gesellschaftstheoretischen Ansatz vorgeschlagen, der Intersektionalität weniger als Ungleichheitsstrukturen konzeptualisiert, sondern vielmehr als interdependente, interagierende und sich institutionalisierende gesellschaftliche Herrschaftsstrukturen (vgl. Sauer 2021; auch Demirovic 2018). Intersektionalität ist also ein Konzept, das Patriarchat, Kapitalismus, Kolonialismus und Heteronormativität als Strukturen von Herrschaft zusammendenkt. Auf der Basis der vielfältigen Herrschaftsstrukturen entstanden im Laufe der Geschichte beispielsweise unterschiedliche, oft zeitgleich verkettete politische Institutionalisierungen: der Kolonialismus, der zur Profitmaximierung Territorien und Menschen unterwarf, im 19. Jahrhundert der Nationalstaat als Projekt der bürgerlichen Klasse sowie der Wohlfahrtsstaat, der Versuch des Ausgleichs von Klassenunterschieden und zeitgleich das bürgerliche Ehe- und Familienrecht, das die Unterwerfung von Frauen und Heteronormativität garantieren sollte.
Die materialistische Perspektive kann an marxistisch-feministische Vorschläge anknüpfen, ohne aber die Klassendominante, also die Überlegenheit der Kategorie Klasse, festzuschreiben. Mit dem feministischen Intersektionalitätsanspruch ist also eine fundamentale Kritik daran verbunden, Herrschaft und Ungleichheit auch zwischen Frauen auf einen einzigen Ursachenzusammenhang zurückzuführen – also zum Beispiel allein auf kapitalistische Produktions- und Verwertungsverhältnisse. Vielmehr besteht die Herausforderung intersektionaler feministischer Theoriebildung darin, kapitalistische Verhältnisse wie auch patriarchal-maskulinistische, heteronormative, rassisierte und post-koloniale Gesellschaftsstrukturen zusammenzudenken (vgl. Yuval-Davis 2006).
Mit dem feministischen Intersektionalitätsanspruch ist eine fundamentale Kritik daran verbunden, Herrschaft und Ungleichheit auch zwischen Frauen auf einen einzigen Ursachenzusammenhang zurückzuführen – also zum Beispiel allein auf kapitalistische Produktions- und Verwertungsverhältnisse.
Die unterschiedlichen Herrschaftsstrukturen sind außerdem als soziale Praxen immer schon miteinander gegeben (vgl. Walgenbach 2007). Das heißt, Geschlecht ist schon immer durch sexuelle Orientierung, durch Klassenzugehörigkeit, durch ethnische und rassialisierte Zuschreibungen und post-koloniale Konditionen bestimmt und staatlich institutionalisiert. Frigga Haug (2013) spricht daher von einem „Herrschaftsknoten“. Für feministische Bewegungen ergibt sich damit die Chance, den Kampf gegen Geschlechterdiskriminierung zu erweitern und größere Koalitionen zu schmieden – wie dies in den Frauenstreiks geschieht.
Diversitätspolitiken
Die Interventionen von sozialen Bewegungen gegen Diskriminierungen aufgrund multipler Herrschaftsstrukturen waren insofern erfolgreich, als sie auf der politischen Ebene und in der Ökonomie Widerhall fanden: Mit dem Artikel 13 des Vertrags von Amsterdam sowie den sogenannten Antidiskriminierungsrichtlinien „Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft“, „Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung des allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“, „Richtlinie 2002/73/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg“. trug die EU-Kommission seit der Jahrtausendwende eine Politik nicht nur der Anerkennung und Wertschätzung von Differenzen und Unterschieden zwischen Menschen, sondern auch Maßnahmen gegen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und Alters, der Behinderung, Ethnizität, Religion und sexuellen Orientierung in die EU-Staaten hinein. Und im Prozess der Globalisierung und Internationalisierung verbreitete sich das in den USA entstandene Konzept des Diversity Managements in anderen Teilen der Welt, auch in Europa. Diversität sollte als positive Ressource im Arbeitsleben, vor allem auch mit Blick auf Unternehmensgewinne, anerkannt und gefördert werden.
Geschlecht ist schon immer durch sexuelle Orientierung, durch Klassenzugehörigkeit, durch ethnische und rassialisierte Zuschreibungen und post-koloniale Konditionen bestimmt und staatlich institutionalisiert.
Allerdings wurde Diversitätspolitik insbesondere von Feminist*innen kritisiert: Diese problematisierten den Pluralisierungsprozess von Differenzen und fürchteten, dass der politische Fokus auf multiple Diskriminierungs- und Ungleichheitsstrukturen das Geschlecht als ein die Gesellschaft strukturierendes Dominanzverhältnis nachhaltig aus dem Regulierungsgeschehen verschwinden lassen würde (vgl. z. B. Ohms/Schenk 2003; Andresen et al. 2009). Das Konzept „Diversity“ individualisiere zudem Benachteiligungsstrukturen, da es weniger auf die Beseitigung von Benachteiligung als auf individuelle Förderung abziele. Diversitätspolitiken liefen daher Gefahr, in ein ökonomisches, profit- und effizienzorientiertes „Diversity Management“ zu implodieren und zum Element neoliberaler Rhetorik der Wettbewerbsfähigkeit zu werden (vgl. Squires 2005, S. 379). Dadurch gerieten Benachteiligungs- und Herrschaftsstrukturen aus dem Blick, Vielfalt werde in eine Politik der Stillstellung von kritischem Protestpotenzial eingepasst, und der geschlechteremanzipatorische Stachel von Antidiskriminierung werde damit gezogen. Inzwischen gibt es erste Studien über Diversitätspolitiken in der Bundesrepublik Deutschland, die auf die Trägheit der Umsetzung hinweisen, vor allem aber darauf, dass viele Unternehmen wie auch staatliche Behörden unter Diversitätspolitik Frauenförderung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen verstehen, während Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung nur selten angegangen wird (vgl. Icks et al. 2021, S. 88 ff.).

Diversitäts- und Vielfaltskonflikte. Fazit
Die ersten „Diversitäts“-Konflikte, also Konflikte um multiple Herrschaftsstrukturen und Intersektionalität, tauchten in der bundesdeutschen Frauenbewegung über die Frage der Körperverhüllung muslimischer Frauen am Beginn des neuen Jahrtausends auf. Gleichheitsfeministische Positionen sahen die Verhüllungspraxen als Unterdrückung muslimischer Frauen, ohne allerdings deren mehrfache Positionierung in Einwanderungsgesellschaften wie der Bundesrepublik Deutschland zu bedenken – nämlich ihre Position als Migrantinnen und als gläubige Frauen einer Minderheitsreligion. Die Missachtung dieser Mehrfachpositionierung und vor allem -diskriminierung lief Gefahr, muslimische Frauen rassistisch-diskursiv auszuschließen und ihnen Handlungsmacht zu entziehen. Auch feministische Konflikte um Trans*Geschlechtlichkeit werden von Gleichheitsfeminist*innen angefeuert, die (biologische) Frauen durch Trans*Frauen oder trans*feminine Personen gefährdet sehen. Auch hier steht die vereinheitlichende Vorstellung von Frauen im Zentrum, nicht aber die Sorge um die Gewaltfreiheit von nicht-binären Menschen.
Wenn sich Gerechtigkeitsbewegungen nicht gemeinsam gegen Missachtung, Diskriminierung und Unterdrückung einsetzen, rückt das Ziel eines guten Lebens für alle Menschen in weite Ferne.
Inzwischen gibt es eine diskursive Frontstellung gegen Intersektionalität unter dem Label der „Identitätspolitik“ oder des „Wokismus“. Nicht nur konservative oder autoritär-rechte Akteur*innen kritisieren „linke Identitätspolitik“ und meinen damit vor allem geschlechtergerechte Sprache oder dekoloniale Gerechtigkeitsbewegungen. Auch innerhalb des linken oder links-liberalen Lagers gibt es Stimmen, die eine linke Einheit durch queer-feministische und postkoloniale Interventionen zersplittern sehen, so z. B. Susan Neiman (2023) in ihrem Buch „Left is not woke“. Und es entstanden Bewegungen, die einen linken „Kulturkonservatismus“ vorschlagen wie z. B. Sarah Wagenknecht, die hofft, die Arbeiterschaft weg von der AfD zu treiben, wenn sie beispielsweise auf geschlechtergerechte Sprache verzichtet oder den Kampf von nicht-binären Menschen nicht unterstützt. Diese Kritiken fügen sich letztlich in ein anti-feministisches Klima seit der vergangenen Dekade ein.
Die Konflikte um den Anspruch der Vielfalt von sexueller und geschlechtlicher Identität, aber auch um die Tatsache, dass es nicht „die“ einheitliche Gruppe „der“ Frauen gibt, sondern sich vielfältige Herrschaftsstrukturen im Leben von Menschen verschränken, deuten auf die Erfolge feministischer Bewegungen seit dem 19. Jahrhundert einerseits, aber auch auf unabdingbare weitere Transformationen andererseits hin. Neoliberale Zerklüftungen europäischer Gesellschaften haben Solidarität nahezu unmöglich gemacht. Damit Solidarität wieder möglich wird, müssen zukünftig die Diversität von Frauen und allen Geschlechtern ebenso deutlich gemacht werden wie die Pluralität emanzipatorischer Bewegungen. Solidarität ist gemeinsames Handeln in Verschiedenheit. Wenn sich Gerechtigkeitsbewegungen nicht gemeinsam gegen Missachtung, Diskriminierung und Unterdrückung einsetzen, rückt das Ziel eines guten Lebens für alle Menschen in weite Ferne.
Zur Autorin

birgit.sauer@univie.ac.at
Foto: Otto Penz