Ein Beitrag zur Debatte über die Wehrhaftigkeit und Lebendigkeit der Demokratie in Deutschland
Meinungsfreiheit als konstitutives Recht von Demokratie
Als am 5. Januar 2024 Landwirt*innen eine Fähre im nordfriesischen Schlüttsiel belagerten, um den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck daran zu hindern, an Land zu gehen, löste der Vorfall eine erneute Debatte über die Legitimität von Protesten und ihre Grenzen aus. Im Jahr zuvor begann diese diskursive Auseinandersetzung bereits, als Klimaaktivist*innen sich vermehrt auf Straßen klebten, um Aufmerksamkeit für ihre weiterhin wenig berücksichtigten Forderungen zum Schutz des Klimas zu bekommen. Aktuell werden beide Protestaufkommen miteinander verglichen und gefragt, welche Protestformen legitim sind und wie staatliche Reaktionen beurteilt werden. Das zunehmende Protestaufkommen und die vermehrte Berichterstattung über Proteste seit 2011 weltweit und auch in Deutschland ist seitdem Anlass, über den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu diskutieren. In den Medien wird regelmäßig gefragt, ob wir als Gesellschaft gespalten sind und sich Lager unvereinbar gegenüberstehen.
Dass wir als Gesellschaft öffentlich verhandeln, welche Formen des Widerspruchs und Widerstands gegen die eigene Regierung berechtigt sind, weist neben dem Versammlungsrecht auf ein zweites essentielles Grundrecht demokratischer Ordnung hin: der Meinungsfreiheit. Artikel 5 des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland garantiert mit folgendem Wortlaut die freie Meinungsäußerung ihrer Bürger*innen: