Außerschulische Bildung 1/2020

Bundesjugendkuratorium: Empfehlungen für Jugendbeteiligung

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) hat im November 2019 eine Stellungnahme zum Thema „Junge Menschen in der Politikberatung. Empfehlungen für mehr Beteiligung der jungen Generation auf Bundesebene“ veröffentlicht. Darin gibt das BJK Empfehlungen, wie junge Menschen mit ihren Anliegen und Interessen grundsätzlich und nachhaltig in politische Beratungsprozesse der Bundespolitik stärker eingebunden werden können. Das BJK spricht sich darin für eine Kinder- und Jugendpolitik aus, die nicht nur für, sondern mit jungen Menschen gestaltet wird und die angesichts der demografischen Entwicklungen als politisches Signal an die junge Generation verstanden werden kann.

Junge Menschen fordern gegenwärtig die Politik heraus, wie sich beispielsweise mit den Protesten für mehr Umwelt- und Klimaschutz („Fridays for Future“) zeigt. Sie machen ihr Wissen deutlich und verlangen neue Antworten der Politik für eine bessere Gegenwart und Zukunft. Aus Sicht des BJK findet jedoch die Bundespolitik weitgehend ohne eine ernsthafte Auseinandersetzung mit jungen Menschen statt. Junge Menschen sind in den politischen Beratungsformen kaum vertreten. Das Wissen der jungen Generation in unserer Gesellschaft soll laut BJK in allen Politikfeldern nicht nur stärker diskutiert, sondern auch in politische Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse einfließen.

Das BJK betont in seinen Empfehlungen die Wichtigkeit, junge Menschen mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen und sozialen Hintergründen in die Politikberatung einzubeziehen. Besondere Beachtung wird der Frage nach den Zugängen erteilt. Gefordert werden u. a. eine nachhaltige Infrastruktur, Qualitätsstandards, ein ausdifferenziertes Monitoring und altersgerechte Formate. Entscheidungsträger*innen werden aufgefordert, sich neuen, auch digitalen Räumen junger Menschen anzunähern. Das BJK spricht sich für eine Kinder- und Jugendpolitik aus, die nicht nur für, sondern mit jungen Menschen gestaltet wird und die angesichts der demografischen Entwicklungen als politisches Signal an die junge Generation verstanden werden kann. 30 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention im November 1989 sollte dies ein Anspruch jeder Politik sein!