Außerschulische Bildung 1/2024

Deutsches Institut für Menschenrechte legt Bericht vor

Am 4. Dezember 2023 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen achten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Er erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag zum Bericht des Instituts Stellung nehmen soll.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert in seiner Unterrichtung an den Bundestag zur Lage der Menschenrechte in Deutschland (Drucksache 20/9650), dass die Bundesregierung bisher kaum Schritte unternommen habe, um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur reformieren – trotz einer Selbstverpflichtung dazu im Koalitionsvertrag. Anhand der nach wie vor unvollständigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird beispielhaft der Handlungsbedarf im AGG dargestellt. Ebenso widmet sich der Bericht den Risiken rassistischer Diskriminierung durch polizeiliche Datenverarbeitung, dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, den politischen Mitbestimmungsrechten von Kindern und Jugendlichen und der Versammlungsfreiheit. Der Berichtszeitraum umfasst Juli 2022 bis Juni 2023.