Der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten hat gemeinsam mit sechs weiteren zentralen Trägern der Jugendarbeit einen Digitalpakt für Kinder- und Jugendarbeit gefordert. Es geht dabei um eine Digitalisierungsstrategie, eine Ausstattungsoffensive, um Förderprogramme zur flächendeckenden Praxisentwicklung sowie um eine Fortbildungsoffensive für haupt- und ehrenamtliche Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit.
Digitalität prägt die Gesellschaft und damit auch Lebenswelten junger Menschen entscheidend. Sie verändert zunehmend die Praxis, das Portfolio und die Arbeitsabläufe der Kinder- und Jugendarbeit und erfordert, deren Aufgaben weiterzuentwickeln.
Die Covid-19-Pandemie hat zudem als Katalysator gewirkt und das Digitalisierungstempo erhöht. Die Kinder- und Jugendarbeit konnte dabei vielerorts zeigen, dass sie sehr lösungsorientiert und flexibel mit geänderten und neuen Anforderungen umgehen kann. Zugleich wurde deutlich, dass die Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit in der Breite den fachlichen, ethischen, technischen und rechtlichen Herausforderungen der Digitalität aktuell nur unzureichend begegnen können. Es fehlt an einer modernen digitalen Infrastruktur, an Unterstützung und Wissen sowie an Erfahrungstransfer.
Das Ziel von Jugendarbeit ist, Kindern und Jugendlichen Raum für Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit zu schaffen, mit ihnen gemeinsam gesellschaftliche Entwicklungen zu gestalten und Chancen zur Entfaltung zu öffnen – gerade in einem Transformationsprozess wie der Digitalisierung. Für eine gelingende, positive digitale Transformation der jugendlichen Lebenswelten braucht es deswegen die Potenziale der Kinder- und Jugendarbeit. Damit die Kinderrechte gewahrt und die im SGB VIII verankerten Prinzipien auch in analog-digitalen Lebenswelten gesichert und vertreten werden können, bedarf es substanzieller Rahmenbedingungen für eine Digitalisierung in der Kinder- und Jugendarbeit. Es braucht konkret eine finanzielle Förderung, rechtliche Grundlagen und eine differenzierte Digitalisierungsstrategie, um die digitale und fachliche Infrastruktur in der Kinder- und Jugendarbeit innovativ und nachhaltig auszugestalten – für und mit jungen Menschen.
Ein umfassender und durchdachter Digitalpakt Kinder- und Jugendarbeit ist also dringend notwendig. Er muss im Zusammenschluss der unterschiedlichen Trägerbereiche in der Kinder- und Jugendarbeit entstehen, damit sie gemeinsam ihre Anliegen bündeln und ihre jeweiligen Expertisen einbringen können. Er steht gleichwertig auf einer Ebene mit einem Digitalpakt Kinder- und Jugendhilfe sowie dem bestehenden Digitalpakt Schule. Dabei müssen Erfahrungen aus dem bestehenden Digitalpakt Schule gezogen werden, um Fehler wie zum Beispiel eine Engführung auf technische Ausstattung, zu vermeiden.
Die Forderungen für einen Digitalpakt Jugendarbeit werden getragen von:
- Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. (AdB)
- BAG Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e. V. (BAG OKJE)
- Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)
- Deutscher Bundesjugendring (DBJR)
- Deutsche Sportjugend im DOSB (dsj)
- IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. (IJAB)
- Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
Diese bundeszentralen Strukturen sehen sich als Partner für die Entwicklung und Umsetzung eines Digitalpaktes Jugendarbeit.