Außerschulische Bildung 4/2021

Recht auf eine gesunde Umwelt als grundlegendes Menschenrecht

Am 8. Oktober 2021 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat eine Resolution, die das Recht auf eine gesunde Umwelt als grundlegendes Menschenrecht anerkennt. Auch Deutschland stimmte für die Resolution.

Dies ist ein Meilenstein für Menschenrechte und Umweltschutz, dennoch ist es damit noch nicht getan. Die Staaten haben jetzt einzeln und im Verbund die Aufgabe, die Situation der Menschen zu verbessern, die von den Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltverschmutzung besonders betroffen sind.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) mahnt an, dass die künftige Bundesregierung dieses Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt nun auch in Deutschland umsetzen muss. Ohne das Wissen vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen, Institutionen und Gruppen sei das kaum zu bewerkstelligen. Deshalb sollten diese bei der Entwicklung entsprechender Programme und Gesetze unbedingt einbezogen werden.

Das DIMR hat dazu eine Stellungnahme zur Anerkennung des Menschenrechts auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt veröffentlicht. Es zeichnet darin den bisherigen Stand der Verankerung des Rechts auf eine gesunde Umwelt nach und stellt die Argumentationen von Befürworter*innen und Skeptiker*innen einer internationalen Anerkennung des Menschenrechts auf eine gesunde Umwelt dar.