Außerschulische Bildung 4/2022

Rechtsgutachten „Diskriminierung von und wegen Kindern“

Die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen aufgrund ihres Alters muss viel ernster genommen werden als bisher. Darauf hat die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, vor dem Weltkindertag am 20. September 2022 hingewiesen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Alterdiskriminierung genauer beleuchten soll. Es offeriert konkrete Vorschläge, um Kinder und auch Eltern künftig noch besser zu unterstützen.

Das Gutachten zeigt, dass auch in der Rechtsprechung die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen als Rechtsverstoß zu zögerlich geahndet wird, auch weil der Begriff „Altersdiskriminierung“ mit hohem Alter gleichgesetzt wird. Das Gutachten schlägt daher vor, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu präzisieren: Der Begriff des „Alters“ sollte durch „Lebensalter“ ersetzt werden. Eine solche Klarstellung könnte dazu beitragen, dass das Bewusstsein für Diskriminierung junger Menschen geschärft wird.

Das Gutachten macht außerdem deutlich, dass in Deutschland – anders als in vielen anderen EU-Ländern – auch Eltern nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt sind. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spricht sich daher dafür aus, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz um das Merkmal der „Fürsorgeverantwortung“ zu erweitern. So können Eltern besser gegen Diskriminierungen vorgehen, wenn sie beispielsweise im Arbeitsleben als Mütter oder Väter benachteiligt werden.

Um diskriminierenden Auswahlentscheidungen in Kindertagesstätten und Kindergärten vorbeugen zu können, schlägt das Gutachten vor, Einrichtungen der Kinderbetreuung und Tagespflegepersonen zur Offenlegung ihrer Auswahlkriterien und der Ablehnungsgründe zu verpflichten.

Das Rechtsgutachten „Diskriminierung von und wegen Kindern“ kann bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes heruntergeladen werden.