Drei Wochen nach der Anhörung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention hat der UN-Kinderrechteausschuss in Genf seine Empfehlungen, die sogenannten „concluding observations“, vorgelegt. Positiv bewerten die unabhängigen Kinderrechtsexpert*innen unter anderem das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das Ganztagsförderungsgesetz, die Änderung des Jugendschutzgesetzes und das Gesetz zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen. Verbesserungsbedarf sieht der Ausschuss unter anderem beim Thema Gewalt gegen Kinder und sexuellem Missbrauch, beim Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung und beim Umgang mit minderjährigen Geflüchteten. Darüber hinaus regt das Gremium an, die Anstrengungen hinsichtlich Monitoring und Datenerhebung zur Situation von Kindern und Jugendlichen zu verstärken.
Nachdrücklich begrüßt der Ausschuss die gesetzlichen Regelungen und Strategien zur stärkeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, darunter auch, dass in einigen Bundesländern das Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre herabgesenkt worden ist. Hier ermutigen die Kinderrechts-Expert*innen Deutschland, noch weitere Schritte zu gehen. Hierzu gibt es bereits konkrete Pläne: So soll das aktive Wahlalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament und für den Deutschen Bundestag auf 16 Jahre gesenkt werden. Damit würden insgesamt ungefähr 1,5 Millionen dann 16- und 17-Jährige im Frühjahr 2024 und bei den nächsten Bundestagswahlen im Herbst 2025 erstmals ihre Stimme abgeben können. Grundlage der Empfehlungen des Kinderrechteausschusses sind der fünfte und sechste Staatenbericht Deutschlands über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sowie die Ergebnisse der Anhörung vom 5. und 6. September 2022. Die kompletten Empfehlungen können auf der Webseite des Ausschusses eingesehen werden.