Außerschulische Bildung 2/2022

UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz in Deutschland

Im November 2021 haben die 193 UNESCO-Mitgliedstaaten den ersten global gültigen Völkerrechtstext zur ethischen Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) verabschiedet: die „Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz. Eine neue Studie im Auftrag der Deutschen UNESCO-Kommission“ zeigt auf, an welchen Stellen in Deutschland noch Handlungsbedarf besteht.

KI hat das Potenzial, unsere Lebensweise radikal zu verändern, sowohl mit Blick auf das soziale Miteinander als auch auf unseren Umgang mit den natürlichen Ressourcen unseres Planeten. Dabei zeigt KI schon heute „zwei Gesichter“: Sie kann unter anderem helfen, unseren Alltag zu erleichtern, Krankheiten frühzeitig zu erkennen oder Artenvielfalt effektiver zu überwachen. Sie wird aber auch für Maßnahmen eingesetzt, die aus ethischer und menschenrechtlicher Sicht nicht toleriert werden dürfen, wie die Unterdrückung von Meinungsvielfalt oder die Diskriminierung von Minderheiten.

Die UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz setzt einen klaren Regulierungsrahmen für eine ethische Entwicklung und Nutzung von KI – sowohl für aktuelle als auch für zukünftige Anwendungsbereiche. Die Empfehlung gibt Handlungsaufträge für die Regierungen der UNESCO-Mitgliedstaaten in elf Politikfeldern, darunter Bildung, Kultur, Kommunikation, Arbeit und Gesundheit.

Das von der Deutschen UNESCO-Kommission beauftragte Gutachten mit dem Titel „UNESCO-Empfehlung zur Ethik Künstlicher Intelligenz. Bedingungen zur Implementierung in Deutschland“ soll deutsche Ministerien, Behörden und andere Verantwortliche bei der Umsetzung der Empfehlung unterstützen.

Das Gutachten zeigt: Deutschland hat in einigen Feldern bereits erste wichtige Schritte unternommen, um KI menschenrechtskonform und gemeinwohlorientiert zu regulieren, in anderen Feldern besteht jedoch noch großer Handlungsbedarf. Die KI-Ethik-Empfehlung der UNESCO bietet hierfür einen Orientierungsrahmen.