Außerschulische Bildung 2/2022

Demokratie ist eine Gestaltungsaufgabe

Stellungnahme des AdB zum Diskussionspapier von BMFSFJ und BMI für ein Demokratiefördergesetz

Foto: AdB

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) haben ein Diskussionspapier zur Erarbeitung eines Demokratiefördergesetzes veröffentlicht und verschiedene Träger und Akteure der Zivilgesellschaft um Stellungnahmen gebeten. Der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. (AdB) hat eine Stellungnahme dazu verfasst.

Der AdB begrüßt es ausdrücklich, dass in dem von den Ministerien vorgelegten Diskussionspapier die Ausgestaltung und Stärkung der Demokratie und die Bekämpfung jedweder Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als eine Aufgabe auf Bundesebene verstanden wird und dass diese als gesamtgesellschaftliche und dauerhafte Aufgabe anerkannt wird.

Demokratie als Staats- und als Lebensform ist ein prinzipiell unabgeschlossenes Projekt, das von jeder Generation neu ausgestaltet und mit Leben gefüllt werden muss. Dies gilt umso mehr, als die im Diskussionspapier genannten Herausforderungen wie Globalisierung, Migration, Klimawandel, Digitalisierung und aktuell auch der Krieg in der Ukraine erhebliche Auswirkungen auf das friedliche Zusammenleben der Menschen haben und haben werden.

Der AdB sieht es als notwendig an, mit Blick auf ein solches zu entwickelndes Gesetz, auf verschiedene Aspekte aufmerksam zu machen sowie Klärungsbedarfe anzuzeigen. Er geht in seiner Stellungnahme insbesondere auf folgende Punkte ein:

  • Demokratie ist eine immerwährende Gestaltungsaufgabe, die nicht nur dann gefordert ist, wenn es gilt, Gefahren abzuwehren. Ein Demokratiefördergesetz sollte daher nicht die Fragen öffentlicher Sicherheit in den Mittelpunkt stellen bzw. ordnungspolitisch ausgerichtet sein, sondern einen Rahmen schaffen für die Befähigung zum aktiven Erhalt und zur Fortentwicklung der demokratischen Verhältnisse.
  • Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft – Im Gesetz sollte die Beteiligung der Zivilgesellschaft dauerhaft festgeschrieben werden. Hierbei kann auf die guten Erfahrungen mit den Prinzipien des SGB VIII zurückgegriffen werden.
  • Stärkung und Ausbau des Kinder- und Jugendplans des Bundes KJP – Expertise der Fachverbände müssen genutzt werden.
  • Den Aufbau von Parallelstrukturen vermeiden – Es muss sichergestellt werden, dass durch ein Demokratiefördergesetz keine Strukturen geschaffen werden, die über den Kinder- und Jugendplan bereits vorhanden sind.
  • Stärkung und Ausbau einer vielfältigen Trägerlandschaft – Perspektivisch muss es darum gehen, migrantische und BIPoC-Organisationen in die allgemeine politische Bildung einzubeziehen und gleichzeitig die politische Bildung als Ganzes weiterzuentwickeln.
  • Erwachsene als Zielgruppe in den Blick nehmen – Ein Demokratiefördergesetz sollte auch die politische Erwachsenenbildung inhaltlich und strukturell stärken und Angebote und Maßnahmen unterstützen, die Menschen jenseits der Altersgrenze von 27 Jahren in den Blick nehmen und ansprechen.
  • Notwendigkeit einer unterstützenden Evaluation ohne bürokratische Hürden wird gefordert.

Die AdB-Stellungnahme können Sie hier im Wortlaut lesen: www.adb.de/download/doc1/AdB-Stellungnahme_Diskussionspapier_Demokratiefoerdergesetz.pdf

Das Diskussionspapier der Ministerien: www.bmfsfj.de/diskussionspapier-demokratiefördergesetz