Außerschulische Bildung 3/2022

Gemeinnützige Orte der Jugendarbeit zukunftssicher machen

Gemeinsame Position veröffentlicht

Der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten, die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, der Deutsche Bundesjugendring, die Deutsche Sportjugend und die weiteren Träger von gemeinnützigen Orten der Jugendarbeit begrüßen in einem gemeinsamen Positionspapier die Ankündigung des Investitionsprogramms im Koalitionsvertrag.

Jugendbildungsstätten und gemeinnützige Übernachtungs- und Freizeitstätten sind zentrale Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Sie sind unverzichtbare Orte für Jugendbildung, Jugendreisen bzw. die Kinder- und Jugenderholung (vgl. § 11 Abs. 3 Nr. 5 SGB VIII) als wichtigem gestaltbaren Handlungsfeld der Kinder- und Jugendarbeit. So werden viele Angebote der außerschulischen (politischen) Jugendbildung in Jugendbildungsstätten unterbreitet oder von Jugendbildungseinrichtungen verantwortet.

Solche Räume der Jugendarbeit werden dabei nicht nur von Jugendbildungsstätten oder anerkannten Träger*innen der Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 Abs. 1 SGB VIII alleine ermöglicht. Vielmehr sind es auch gerade all jene gemeinnützigen Freizeitstätten wie Zeltplätze oder Gruppenhäuser auch ohne Bettenbetrieb, die ein wichtiges Fundament von bundesweiter Kinder- und Jugendarbeit bieten.

Es ist deswegen folgerichtig, dass Bundestag und Bundesregierung während der Pandemie mit dem „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ dazu beigetragen haben, die gemeinnützigen Lernorte mit Übernachtungsbetrieb zu unterstützen, um ihre Existenz während der Pandemie zu sichern. Dadurch, dass das Sonderprogramm nun 2022 nicht fortgeführt wird, wird die zukunftsfähige Gestaltung der Einrichtungen erschwert, da diese zusätzlich unter den pandemiebedingten finanziellen Einschnitten leiden.