Internationalisierung von Erwachsenenbildungseinrichtungen durch Erasmus+-Auslandsaufenthalte
Auslandsaufenthalte mit Erasmus+
Die Schaffung eines europäischen Bildungsraumes und der Aufbau eines professionellen Netzwerkes in Europa sind zentrale Ziele des Erasmus+-Programms. Erreicht werden soll dies unter anderem durch Auslandsaufenthalte von Mitarbeitenden und Teilnehmenden in der Erwachsenenbildung. Diese Lernaufenthalte können durch die sogenannte Leitaktion 1 des Erasmus+-Programms gefördert werden. Alle in der Erwachsenenbildung tätigen Personen – sowohl Hauptamtliche, Honorarkräfte als auch Ehrenamtliche – können Fördermittel für Job-Shadowings, Lehrtätigkeiten und die Teilnahme an – beispielsweise methodisch-didaktischen – Kursen bei europäischen Partnereinrichtungen erhalten. Darüber hinaus können Einrichtungen Teilnehmende ihrer Bildungsangebote zu Lernaufenthalten ins europäische Ausland entsenden. Da eines der Schwerpunktthemen des Programms Inklusion und Vielfalt ist, steht bei der Auslandsmobilität von Lernenden die Entsendung benachteiligter Teilnehmenden im Vordergrund. Eine Benachteiligung kann sich zum Beispiel aus einer wirtschaftlich prekären Situation, sozialer Ungleichheit, kulturellen Unterschieden, geografischen Hindernissen, gesundheitlichen Einschränkungen, körperlicher oder geistiger Behinderung, Lernschwierigkeiten oder einem Migrationshintergrund ergeben – so vielfältige Gründe wie die Erwachsenenbildung selbst.